Mit Schuttablagerungen verfüllte Bachaue im Bereich der Gewerbebetriebe im Norden des Schulgeländes (Brache),'Landschaftsschaden: Schädioung von Naturhaushalt, Landschaftsbild und -Struktur, Minderung des Mohn- und Erholungswertes Landschaft spflegerische Maßnahmen:
Bachaue freilegen, Schuttablagerungen' entfernen Offenhaltunc: keine Bebauung oder Aufforstung
Extensivbewirtschaftung: Herbstmahd und Abtransport des Mähgutes
Die geplante Siedlungserweiterung südlich des Gewerbegebietes "Grubenfeld" führt zu einer landespflegefisch nicht vertretbaren Einencung des offenzuhaltenden Stadtbachtals und beeinhaltet die Gefahr des Zusammenwachsens der Stadt Montabaur mit dem Ortsteil Horressen.
Landsc haftspflegerische Maßnahmen:
Der südliche Abschnitt der geplanten Mohnbauflächen ist von der Planung auszunehmen. Die landespflegerisch erwünschte Siedlungsbegrenzung ist dem Lanoschaftsplan zu entnehmen.
Des Stadtbachtal ist von weiterer Bebauung oder Aufforstung freizuhalten.
Dem Anstau eiens kleineren Weihers südlich des Baugebietes kann aus landespflegerischer Sicht Stattgegeben werden, sofern dadurch der Fließgewässercharakter des Stadtbaches nicht unterbrochen wird und der Anstau keine fest installierten Freizeiteinrichtungen nach sich zieht.
Belastung des Stadtbachtals durch Freizeitaktivitäten:
Die Freizeiteinrichtungen im Stadtbachtal fuhren durch Flächenver-, Siegelung und aktive Freizeitgestaltung zur Beeinträchtigung von Naturhaushalt und Landschaftsbild.
Landschaftspflegerische Maßnahmen:
Bachtäler als innerörtliche Grünzüge (Frischluftzufuhr, stille Erholung) von weiteren Flächenversiegelungen, auch im Rahmen von Freizeiteinrichtungen, ausnehmen.
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Landschaftspflegerische Maßnahmen:
Offenhaltung:
Die bachbegleitenden Talzüge sind aus landespflegerisch-ökologischen und landschaftsgestalterischen Gründen von Bebauung und Aufforstung freizuhalten und dürfen nicht verfüllt werden. Als innerörtliche Grünzüge dienen sie außerdem der Frischluftzufuhr und Naherholung und erhöhen den Wohnwert.

