Anlage Nr. 1 zur Niedersrhrift
Auszug aus dem Entwurf des Landschaftsplanes der VG Montabaur
Hinweis:. Die Anderungsempfehlungen HFA/Umweltausschuß sind mit
gekennzeichnet.
Stadt Montabaur
Das out ausgestattete Mittelzentrum Montabaur ist. neben einer Vielzahl anderer Behörden Sitz der Verbandsgemeinde- und der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises. Nach der starken baulichen Entwicklung der letzten Janrzehite im Wohn- bereicn und auf dem Gewerbe-bzw. Industriesektor sind dem Wachstum nunmehr Grenzen oesetzt. Im RROP werden Montabaur die besonderen Funktionen G und E zuoewiesen. Zumindest die Langzeiterholung mußte gegenüber der gewerblichen Entwickluno in den Hintergrund treten und verlagert sich in die peripher gelegenen Ortsteile und das Gelbachtal. In der Stadt Montabaur findet der Er- holunossuchende die infrastrukturellen Einrichtungen, die für ein größeres funktionsfähioes Erholungsgebiet (Naturpark Nassau) erforderlich sind. Die Beachtung landespflegerischer Grundsätze ist eine wichtige, wenn nicht gar die wichtioste Voraussetzung für einen langfristig gesicherten Fremdenverkehr mit wirtschaftlicher Bedeutung.
Im Norden bildet die Autobahn A 3, im Süden die Bundesstraße 49 den Ortsabschluß. Eine Siedlungserweiterung in begrenztem Umfang ist unter Vorbehalt lediglich noch nach Nordwesten und Osten möglich,- aus landespflegerischer Sicht jedoch wegen der Landschaftsstruktur bedenklich und auch wegen der von den Hauptverkehrsstraßen ausgehenden Belastungen.
Vor allem die bachbegleitenden Talzüge verzahnen die Ortslage mit der umgebenden Landschaft und den nahegelegenen Waldgebieten und binden die Ortslage landschaftlich ein. Die landschaftlichen Leitlinien Stadtbachtal und Gelbachtal. lockern wie auch der landschaftsbildprägende bewaldete Schloßberg (Landschaftsschutzgebiet) das Stadtgebiet auf. Die Bachtäler sind auch als innerörtliche Grünzüge, die die Stadt mit Frischluft versorgen und den Menschen die Natur nanebringen (Naherholung) von weiterer Bebauung und Flächenversiegelung durch Freizeiteinrichtungen freizuhalten. Der Uferbewuchs ist zu erhalten und zu ergänzen.
Auch kleinere Waldbestände wie der Himmelberg und am Gelbachtal sind als Ortsrand und zur Naherholung zu erhalten.
Landschaftsschäden und -belastungen:
Zeichen
.Nr.
Fehlaufforstungen, standortfremde Bepflanzung:
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch einzelne Fichtenparzellen am "Beulköpfchen", am Freibad und an der L 326 Richtung Holler
Standortfremde Koniferenhecke am Roßbergerhof
Beeinträchtigung von Landschaftsbild, Naturhaushalt und Minderung des Wohn- und Erholungswertes durch standortfremde Fichten, Lärchen und Pappeln in den offenzuhaltenden Tälern des Gelbachs, Stadtbachs und Zuflusses zum Stadtbach beim Freibad Landschaftspflegerische Maßnahmen:
Standortfremde Gehölze abtreiben
Koniferen am Freibad und beim Roßbergerhof durch standortgerechte Laub gehölze ersetzen
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