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2. Landscha ftspflegerische Maßnahmen:
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Bei den Bachtälern, die die Ortslage in die Landschaft einbinden und als innerörtliche Grünzüge der Frischluftzufuhr dienen, handelt es sich um Vorrangflachen zur Offenhaltung und der Lendespflege.
Sie dürfen aus landespflegerisch-ökologischen und landschaztsge- stalterischen Gründen weder bebaut noch cufgeforstet werden. Statt- dessen sind sie extensiv zu bewirtschaften (Herbstmahd).
Umpflanzung des Parkplatzes Nahe Sportplatz mit einer Baumreihe (z.B. Linden)
Die Hauptstraßen im Ort wirken ohne straßenbegleitendes Großgrün kahl. Grünordnuncsmaßnahmen sind erforderlich.
* 44 ) Es wird empfohlen, den Parkplatz in der Ortsmitte durch Fläcnenent- ^ sieoelung und Überstellen mit Laubbäumen (z.B. Kastanien, Linden, Wal nuß, Ahorn) zum grünen Ortsmittelpunkt umzugestalten.
45) Die Randbepflanzung des Friedhofs ist trotz der vorhandenen jungen
^ Bäume nicht ausreichend. Friedhof und Parkplatz sollten mit heimischen
Laubbäumen überstellt werden.
46 ) Durch den Bau der geplanten Umgehungsstraße L 312 und die zu erwarten- ^ de Siedlungserweiterung nach Osten ist die Vernichtung umfangreicher Streuobstbestända absehbar. Ein landschaftspflegerischer Bsgleitplan ist zu erstellen, der die notwendigen Ausglaichsmaßnahmen ermittelt.
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Der geplante Anstau einer größeren Wasserfläche am Bieberichs-Bach ist aus landespflegerischer Sicht nicht zu befürworten, da es sich um eine ökologisch wertvolle Vorrangfläche für,den Naturschutz handelt (vergl. Kap. Schutzwürdige Gebiete und Objekte).
Am -F u ßweg -e m a-Fre ibad - is t e ine B a umr eih e- zu pfl anz e n^ z.B-. -0 - b s t bämae-.
Nach Bebauung der Wohnbaufläche im Osten ist die Bildung eines neuen Ortsrandes, z.B. durch Pflanzung von Obstbäumen erforderlich.
Der Gewerbebetrieb "Fiat" ist mit heimischen Laubgehölzen einzugrünen und zum Wohngebiet hin abzupflanzen (Ortsrand).
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52/ Verbesserung der Gestaltung der Ortseinfahrt durch Pflanzung standortgerechter Laubbäume an der L 312 im Norden der Ortslage
^3)-(5^ Für das Gewerbegebiet im NW, dem jegliche Einbindung fehlt, sind Grün Ordnungsmaßnahmen erforderlich. Ein Ortsrand mit heimischen Laubgehölzen ist anzulegen.

