Akte 
Sitzung 09. März 1989
Entstehung
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Der Ausweisung als Naturschutzgebiet für die einzelnen Bäume an der Kapelle beim Sägewerksgelände (Ziffer 68) stimmt der Stadtrat zu.

Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen.

Der Stadtrat beschließt:

Der Rat nimmt Kenntnis vom Entwurf des Landschaftsplanes der Verbandsgemeinde und stimmt der von den Fachausschüssen geänderten und dem Rat empfohlenen Fassung (Anlage Nr. 1 zur Niederschrift) zu.

Die in der heutigen Sitzung beschlossene Abänderung (Ziffer 68 als ND auszuweisen) ist in die Ausfertigung eingearbeitet.

^ Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen.

H Punkt 7: Städtebauliche Untersuchung zur Nutzung des ehern. Grundstückes Decker, Wilhelm-Mangels-Straße

Der Stadtrat beschließt nach eingehender Sachdiskussion:

Der Stadtrat nimmt die vom Architekturbüro Prof. Deilmann, Münster, erstellte und vorgelegte städtebauliche Untersuchung zur Planung und Anbindung des großflächigen Einzelhandelszentrums zwischen Wilhelm-Mangels-Straße und Biergasse zustimmend zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage dieses städtebaulichen Kon­zeptes einen Vorschlag zur Bebauung und Umgestaltung dieses Bereiches zwischen dem Kaufhaus Hisgen und der Kalbswiese mit einer Verlegung der Wilhelm-Mangels- H Straße zu entwickeln.

Abstimmungsergebnis: 24 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme.

Punkt 8: Aufstellung des Bebauungsplanes "Auf der Birke" der Ortsgemeinde Heiligenroth

- Stellungnahme der Stadt Montabaur -

Nachdem Bürgermeister Dr. Possel-Dölken den Rat über die Problematik informiert hat, stellt I. Beigeordneter Dr. Hütte den Antrag, den Beschlußvorschlag wie in Vorlage Nr. 398 vorgesehen, um folgende Punkte zu erweitern:

Der Stadtrat erhebt gegen die Ausweisung des Gebietes "Auf der Birke", Heiligen­roth keine Bedenken unter folgenden Voraussetzungen:

1. Für die Produktionszwecke der Fa. Effem wird kein Trinkwasser verwendet.

2. Im Rahmen des immissionsrechtlichen Verfahrens ist die Verwendung der Ton­qualität zu berücksichtigen und sind entsprechende Vorsorgemaßnahmen gegen Immissionen, insbesondere von Schwefeldioxzyd, Chlor und Stykoxzyd zu treffen.

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