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Ratsmitglied Fritz Schwind (CDU) nimmt an der Beratung und Beschlußfassung wegen Sonderinteresse gemäß § 22 Abs. 1 GemO nicht teil.
Der Stadtrat stimmt der Änderung der Erweiterung des Bebauungsplanes "Altstadt II" einschließlich Begründung und Textfestsetzung in der Form zu, wie sie dem Rat in der heutigen Sitzung Vorgelegen hat und durch die GFK im Juni 1988 erstellt wurde.
Der Rat beschließt die Bebauungsplanänderung/-erweiterung als Satzung des § 10 BauGB, 24 GemO.
Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen, 5 Enthaltungen,
Ratsmitglied Fritz Schwind (CDU) nimmt an der Beratung und Beschlußfassung wegen Sonderinteresse gemäß § 22 Abs. 1 GemO nicht teil.
Punkt 6: Entwurf des Landschaftsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur - Vorlage Nr. 397 -
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erklärt, daß der Landschaftsplan bereits in den Ausschüssen vorberaten wurde.
I. Beigeordneter Dr. Hütte unterstreicht, daß der Landschaftsplan oberflächlich und mäßig ausgearbeitet sei. Er schlägt zum vorliegenden Plan noch folgende Änderung vor:
Bei Ziffer 56 der Anlage 2 (siehe Anlage Nr. 1 zur Niederschrift) soll, wie bereits bei Ziffer 55 die Ausweisung als landschaftliches Gebiet nach § 18 Landespflegegesetz gestrichen werden.
Allgemein soll die Beseitigung von Altstreuobst entfallen.
Auf die Entfernung von Nadel bäumen/standortfremde Gehölze soll verzichtet werden.
Ratsmitglied Bächer (SPD) beantragt, bei den Ziffern 55 und 56 die Unterschutzstellung als Landschaftsschutzgebiet gemäß § 18 Landespflegegesetz zu belassen.
Weiterhin beantragt er, zwei Linden an der Kapelle (Ziffer 68 der Anlage 2) als Naturschutzdenkmale gemäß §§ 20, 22 Landespflegegesetz auszuweisen.
I. Beigeordneter Hütte erklärt hierzu, daß im Naturpark Nassau die Ziffern 55 und 56 bereits Landschaftsschutzgebiete seien.
Anschließend stellt Bürgermeister Dr. Possel-Dölken den Antrag von Ratsmitglied Bächer zur Abstimmung.
Der Stadtrat lehnt eine Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet nach § 18 Landespflegegesetz für die Feuchtwiesen zwischen Montabaur und Horressen (Ziffer 55) und die Feuchtwiesen zwischen Eigendorf und Horressen (Ziffer 56) ab.
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Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen,
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