Der Stadtrat stimmt der Leistung der erheblichen überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1988 bei der Haushaltsstelle 4300.4440 (Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für Angestellte, Haushaltsansatz: 145.100,- DM) in Höhe von 11.182,56 DM zu. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei den Pflegeentgelten.
Abstimmungsergebnis: 25 Ja-Stimmen.
Punkt 2: Haushaltssatzung und -plan des Hospitalfonds für 1989, Investitionsprogramm bis 1992 - Vorlage Nr. 394 -
Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan des Hospitalfonds Montabaur für das Haushaltsjahr 1989 in der vorliegenden Form. Gleichzeitig ^ wird das dem Haushaltsplan als Anlage beigefügte Investitionsprogramm für die Jahre 1988 - 1992 beschlossen.
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Abstimmungsergebnis: 25 Ja-Stimmen.
g vom 1989 . IX
! vom 1989 . IX
Punkt 3: Bereitstellung von Waldgelände für die Erweiterung der Tennisanlage Montabaur/Genehmigung des entsprechenden Nachtragswirtschaftsplanes zum Forstwirtschaftsplan 1989 - Vorlage Nr. 395 -
I. Beigeordneter Dr. Paul Hütte beantragt, in den Beschlußvorschlag (Vorlage Nr. 395) folgende Nr. 7 aufzunehmen:
Als Ersatzmaßnahme werden die städt. Grundstücke im Gewerbegebiet "Horresser Berg" eingegrünt. Die Kosten sollen ermittelt werden vorbehaltlich der Beratung im Ausschuß. In Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung soll der Grünordnungsplan durchgesetzt werden. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Kosteneinsparungen bei der Haupterschließung "Wassergraben III".
Der Stadtrat beschließt daraufhin:
1. Die Stadt Montabaur stellt das für die Erweiterung der Tennisanlage im Stadtwald um zwei Plätze erforderliche Gelände zur Verfügung.
2. Der bestehende Erbbaurechtsvertrag ist auf die beanspruchte, noch zu vermessende und im beigefügten Lageplan gekennzeichnete Teilfläche auszudehnen. Der Erbbauzins von 50,-- DM jährlich wird nicht erhöht. Die Kosten der kataster-amtlichen Einmessung trägt der Erbbauberechtigte.
3. Einer Belastung des Erbbaurechtes mit Grundpfandrechten bis zur Höhe der Baukosten der Erweiterung der Sportanlage wird zugestimmt.
4. Die Stadt übernimmt die Kosten für den Abtrieb des Waldbestandes, den Ausbau eines Zufahrtsweges als Baustellenzufahrt vom Trimmpfad aus, die Wipfel-
g vom 1989 . X
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