Akte 
Sitzung 09. März 1989
Entstehung
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köpfung des durch den Sonderhieb aufgerissenen Bestandes und die Nachköp­fung des Randes an der vorhandenen Tennisanlage.

Der Stadtrat stimmt dem vorliegenden, entsprechenden Nachtragsplan zum Forstwirtschaftsplan 1989 zu und genehmigt Haushaltsüberschreitungen bei den Lohnkosten und dem Unternehmereinsatz für den Forstbetrieb von ins­gesamt 26.900, DM. Die Deckung erfolgt durch die Erlöse aus dem Verkauf des eingeschlagenen Holzes und durch Mehreinnahmen aus Holzverkäufen infolge eines Mehreinschlages im übrigen Forstbetrieb.

5. Der Tennisclub übernimmt die Kosten für den "Unterbau" mit Linden am nördlichen Waldesrand und stellt die Stadt von sämtlichen Schadensersatzansprüchen

bei Schäden durch den an die Tennisanlage angrenzenden Baumbestand frei.

6. Der Tennisclub verpflichtet sich, nach Fertigstellung der Erweiterungsmaß­nahme die beiden Tennisplätze an der Koblenzer Straße entschädigungslos

an die Stadt Montabaur zurückzugeben.

7. Als Ersatzmaßnahme werden die städt. Grundstücke im Gewerbegebiet "Horresser Berg" eingegrünt. Die Kosten sollen ermittelt werden vorbehaltlich der Beratung im Ausschuß. In Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung soll der Grünordnungsplan durchgesetzt werden. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Kosteneinsparungen bei der Erschließung "Wassergraben III".

Abstimmungsergebnis: 23 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung.

Punkt 4: 1.) Verpachtung des Eigenjagdbezirkes Montabaur II

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken schlägt vor, die Jagd an Herrn Bruchhaus,

Wülfrath, wie in der Vorlage Nr. 399 vorgesehen, zu verpachten.

Ratsmitglied Lorenz beantragt, die Jagd an Herrn Demes, Dernbach, zu vergeben.

Der Stadtrat beschließt:

1. Der Stadtrat bestätigt den Beschluß des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.02.1990 über die Aufhebung der öffentlichen Ausbietung durch Einholung schriftlicher Gebote für den Eigenjagdbezirk Montabaur II.

2. Der Stadtrat beschließt, den 364 ha großen Eigenjagdbezirk im Wege der freihändigen Vergabe an Herrn Wilhelm Bruchhaus, Wülfrath, für die Dauer von 12 Jahren vom 01.04.1989 bis zum 31.03.2001 zum Preise von 9.000,-- DM jährlich zu verpachten.

Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen.

Für den Vorschlag von Ratsmitglied Lorenz, die Jagd an Herrn Demes, Dernbach, zu vergeben, stimmen 4 Ratsmitglieder.

9 Ratsmitglieder enthalten sich der Stimme.

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