Akte 
Sitzung 09. März 1989
Entstehung
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Die aus den notariellen Vertragsgeschäften entstehenden Nebenkosten gehen zu Lasten der Erwerber.

Die Erwerber müssen sich verpflichten, die Grundstücke Innerhalb von drei Jahren nach Fertigstellung der Baustraßen mit einem Wohnhaus zu bebauen. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, Ist die Stadt zur Rückübertragung zum Einstandspreis berechtigt.

Im Falle der Weiterveräußerung Innerhalb von fünf Jahren nach Fertigstellung der Baustraßen kann die Stadt anstelle der Rückübertragung auch eine Nachent­schädigung ln Höhe von 50 % des heutigen Kaufpreises fordern.

Abstimmungsergebnis: 25 Ja-Stimmen

C) Verkauf eines Grundstückes im Baugebiet "Hemchen" in Horressen - Vorlage Nr. 387 -

Der Stadtrat beschließt den Verkauf des städtischen Grundstückes Gemarkung Horressen, Flur 17, Nr. 173 - 863 m^ an die Eheleute Dr. Georg Röder, Flaschener Straße 18, Albstadt. Der Kaufpreis beträgt 58,-- DM/m^; das sind für insge­samt 863 m^ = 50.054,-- DM.

Der Stadt sind folgende, von ihr vorfinanzierte Beiträge und Anschlußkosten zu erstatten:

- Kanalanschlußbeitrag

- Kanal hausanschlußkosten

- Baukostenzuschuß für die Wasser­versorgung (1. Rate)

- Wasserhausanschlußkosten

- Erschließungskosten gemäß BauGB

Der Gesamtkaufpreis von

2.760,-- DM 626,29 DM

1.327,86 DM 348,35 DM

10.425,02 DM 15.487,52 DM.

65.541,52 DM

ist innerhalb eines Monats nach Abschluß des notariellen Kaufvertrages fällig und zahlbar. Die Nebenkosten tragen die Käufer.

Der Verkauf erfolgt zu den für städtische Baugrundstücke allgemein üblichen Bedingungen und Auflagen (Bebauungsverpflichtung, Veräußerungsverbot, Nachent­schädigung).

Abstimmungsergebnis: 25 Ja-Stimmen.

Punkt 2: Bauvoranfragen und Bauanträge

Hier liegen keine Anträge vor.