Die aus den notariellen Vertragsgeschäften entstehenden Nebenkosten gehen zu Lasten der Erwerber.
Die Erwerber müssen sich verpflichten, die Grundstücke Innerhalb von drei Jahren nach Fertigstellung der Baustraßen mit einem Wohnhaus zu bebauen. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, Ist die Stadt zur Rückübertragung zum Einstandspreis berechtigt.
Im Falle der Weiterveräußerung Innerhalb von fünf Jahren nach Fertigstellung der Baustraßen kann die Stadt anstelle der Rückübertragung auch eine Nachentschädigung ln Höhe von 50 % des heutigen Kaufpreises fordern.
Abstimmungsergebnis: 25 Ja-Stimmen
C) Verkauf eines Grundstückes im Baugebiet "Hemchen" in Horressen - Vorlage Nr. 387 -
Der Stadtrat beschließt den Verkauf des städtischen Grundstückes Gemarkung Horressen, Flur 17, Nr. 173 - 863 m^ an die Eheleute Dr. Georg Röder, Flaschener Straße 18, Albstadt. Der Kaufpreis beträgt 58,-- DM/m^; das sind für insgesamt 863 m^ = 50.054,-- DM.
Der Stadt sind folgende, von ihr vorfinanzierte Beiträge und Anschlußkosten zu erstatten:
- Kanalanschlußbeitrag
- Kanal hausanschlußkosten
- Baukostenzuschuß für die Wasserversorgung (1. Rate)
- Wasserhausanschlußkosten
- Erschließungskosten gemäß BauGB
Der Gesamtkaufpreis von
2.760,-- DM 626,29 DM
1.327,86 DM 348,35 DM
10.425,02 DM 15.487,52 DM.
65.541,52 DM
ist innerhalb eines Monats nach Abschluß des notariellen Kaufvertrages fällig und zahlbar. Die Nebenkosten tragen die Käufer.
Der Verkauf erfolgt zu den für städtische Baugrundstücke allgemein üblichen Bedingungen und Auflagen (Bebauungsverpflichtung, Veräußerungsverbot, Nachentschädigung).
Abstimmungsergebnis: 25 Ja-Stimmen.
Punkt 2: Bauvoranfragen und Bauanträge
Hier liegen keine Anträge vor.

