Akte 
Sitzung 26. Januar 1989
Entstehung
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2. Der Rat stimmt der Änderung des Bebauungsplanes

- Ausweisung einer in ihrem Ausmaß reduzierten Wendemöglichkeit auf dem Flurstück 2077/2

- Umwandlung privater Grünfläche in öffentliche Grünfläche und Änderung der überbaubaren Grundstücksfläche für die nördlich der Straße zum Schulzentrum gelegenen Flurstücke

einschließlich Begründung zu und beschließt die Bebauungsplanänderung als Satzung gemäß §§ 10 BauGB, 24 GemO.

Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung

Ratsmitglied König (CDU) nimmt an der Beratung und Beschlußfassung wegen Sonderinteresse gemäß § 22 Abs. 1 GemO nicht teil.

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Punkt 11/9: Änderung des Bebauungsplanes "Farenau" - Ecke Mainzer-/Buchen- straße im Stadtteil Horressen Vorlage Nr. 383, Anlage Nr. 3

Der Stadtrat beschließt:

1. Der Bebauungsplan "Farenau" wird für den Einmündungsbereich Mainzer-/ Buchenstraße entsprechend der beigefugten Straßenplanung geändert.

Abstimmungsergebnis:,20 Ja-Stimmen

2. Der Rat stimmt der vorgelegten Anderungsplanung zu und beauftragt die Verwaltung:

a) die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB in der Form durchzuführen, daß der Anderungsentwurf auf die Dauer eines Monats beim Bauamt der Verwaltung eingesehen werden kann

b) das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten.

Abstimmungsergebnis: 20 Ja-Stimmen

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Punkt 11/10: Aufstellung des Bebauungsplanes "Christches Weiher" im Stadtteil Horressen (Satzungsbeschluß)

Vorlage Nr. 384

1. Der Rat nimmt Kenntnis von den durch die Herren Alfred und Willi Wolf, Dernbach/Berlin, im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Bedenken und beschließt, die Bedenken zurückzuweisen.*

Abstimmungsergebnis: 20 Ja-Stimmen

Der Rat stimmt dem Bebauungsplan einschließlich Textfestsetzungen und Begründung sowie dem Grünordnungsplan in der Form zu, wie er dem Rat in der heutigen Sitzung Vorgelegen hat und durch das Planungsbüro Dr. Scholz mit Datum vom 30.11.1988 erstellt wurde. Der Rat beschließt den Bebauungsplan als Satzung gemäß §§ 10 BauGB, 24 GemO.

Abstimmungsergebnis: 20

Ja-Stimmen ^