Akte 
Sitzung 26. Januar 1989
Entstehung
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b) Vorlage Nr. 379

Der Rat stimmt der Leistung der erheblichen außerplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1988 bei der Haushaltsstelle 6334.9504 (Erschließung Baugebiet Horresser Berg) in Höhe von 12.125,-- DM zu. Die Deckung erfolgt durch Einsparungen beim Ausbau des Hinteren Rebstockes (Haushaltsstelle 6301.9525).

Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen

Punkt 11/6: Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Verbindungsstraße

zwischen der Meisen- und Mainzer Straße im Stadtteil Horressen Vorlage Nr. 380

Ratsmitglied Bächer (SPD) begrüßt, daß nun endlich diese Verbindungsstraße geplant wird.

Der Stadtrat beschließt:

Für die neu zu schaffende Verbindungsstraße zwischen Meisen- und Mainzer Straße wird ein Bebauungsplan aufgestellt.

Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung "Verlängerte Meisenstraße". Abstimmungsergebnis: 20 Ja-Stimmen

Punkt 11/7: Änderung des Bebauungsplanes "Lindchen"

Vorlage Nr. 381

Ratsmitglied Widner (SPD) befürwortet, die Bedenken der Eigentümer Abresch und Dommermuth nicht zurückzuweisen. Es könne dort ruhig etwas Größeres gebaut werden. Er meint, daß die Passage "Der Stadtrat wird sich jedoch einer Nutzungsänderung nicht verschließen, wenn die neue Nutzungsart keine nachteiligen Auswirkungen auf die Einzelhandelsstruktur der Stadt mit sich bringt. Es muß insbesondere ausgeschlossen werden, daß die Bemühungen der Stadt unterlaufen werden, im Stadtkern die Errichtung von Dienstleistungs­betrieben und Einrichtungen der Daseinsvorsorge zu schaffen" nicht § 11 Abs. 2 Baunutzungsordnung entspricht.

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken hält dem entgegen, daß dies sehr wohl § 11 Abs. 2 Baunutzungsordnung entspreche. Im Einzelfall könne eine Genehmigung auch für Gebäude, die größer als 1.200 m^ umfassen, erteilt werden. Es soll grundsätzlich die Baunutzungsverordnung 1977 zur Anwendung gebracht werden, um zu verhindern, daß nach der alten Baunutzungsverordnung dort kein Betrieb jeglicher Größenordnung entstehen kann.

Ratsmitglied Teves (FWG) möchte wissen, was passiert, wenn man diese Anre­gung berücksichtigt.

Ratsmitglied Schweizer (FWG) spricht sich dafür aus, die Bedenken zu berück­sichtigen, da er sonst eine Abwanderung der Betriebe nach z. B. Wirges, Heiligenroth oder Ransbach-Baumbach befürchtet.

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken bekräftigt nochmals, daß es hier hauptsäch­lich darum gehe, geltendes Recht in Anwendung zu bringen.

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