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b) Vorlage Nr. 379
Der Rat stimmt der Leistung der erheblichen außerplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1988 bei der Haushaltsstelle 6334.9504 (Erschließung Baugebiet Horresser Berg) in Höhe von 12.125,-- DM zu. Die Deckung erfolgt durch Einsparungen beim Ausbau des Hinteren Rebstockes (Haushaltsstelle 6301.9525).
Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen
Punkt 11/6: Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Verbindungsstraße
zwischen der Meisen- und Mainzer Straße im Stadtteil Horressen Vorlage Nr. 380
Ratsmitglied Bächer (SPD) begrüßt, daß nun endlich diese Verbindungsstraße geplant wird.
Der Stadtrat beschließt:
Für die neu zu schaffende Verbindungsstraße zwischen Meisen- und Mainzer Straße wird ein Bebauungsplan aufgestellt.
Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung "Verlängerte Meisenstraße". Abstimmungsergebnis: 20 Ja-Stimmen
Punkt 11/7: Änderung des Bebauungsplanes "Lindchen"
Vorlage Nr. 381
Ratsmitglied Widner (SPD) befürwortet, die Bedenken der Eigentümer Abresch und Dommermuth nicht zurückzuweisen. Es könne dort ruhig etwas Größeres gebaut werden. Er meint, daß die Passage "Der Stadtrat wird sich jedoch einer Nutzungsänderung nicht verschließen, wenn die neue Nutzungsart keine nachteiligen Auswirkungen auf die Einzelhandelsstruktur der Stadt mit sich bringt. Es muß insbesondere ausgeschlossen werden, daß die Bemühungen der Stadt unterlaufen werden, im Stadtkern die Errichtung von Dienstleistungsbetrieben und Einrichtungen der Daseinsvorsorge zu schaffen" nicht § 11 Abs. 2 Baunutzungsordnung entspricht.
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken hält dem entgegen, daß dies sehr wohl § 11 Abs. 2 Baunutzungsordnung entspreche. Im Einzelfall könne eine Genehmigung auch für Gebäude, die größer als 1.200 m^ umfassen, erteilt werden. Es soll grundsätzlich die Baunutzungsverordnung 1977 zur Anwendung gebracht werden, um zu verhindern, daß nach der alten Baunutzungsverordnung dort kein Betrieb jeglicher Größenordnung entstehen kann.
Ratsmitglied Teves (FWG) möchte wissen, was passiert, wenn man diese Anregung berücksichtigt.
Ratsmitglied Schweizer (FWG) spricht sich dafür aus, die Bedenken zu berücksichtigen, da er sonst eine Abwanderung der Betriebe nach z. B. Wirges, Heiligenroth oder Ransbach-Baumbach befürchtet.
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken bekräftigt nochmals, daß es hier hauptsächlich darum gehe, geltendes Recht in Anwendung zu bringen.
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