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Punkt 11/9, ohne Vorlage
Planung eines Altenwohnheimes durch das St. Georgswerk der Diozöse Limburg
Auch in diesem Fall besteht eine grundsätzliche Bereitschaft und Aufgeschlossenheit über diesen Fragenkomplex zu verhandeln.
Eine endgültige Wertung kann jedoch erst erfolgen, nachdem Rat und Verwaltung etwas ausführlicher informiert sind.
Punkt II/10, ohne Vorlage
Architektenhonorar Fischer
Der Stadtrat ist daran interessiert, mit Rücksicht auf die Vorkommnisse und auf die verspätete Ausführung eines solchen Objektes, das Vertragsverhältnis mit dem Gartenarchitekten Fischer zu lösen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, auf der Basis des mündlich erteilten Auftrages mit Herrn Fischer über die Lösung des Vertragsverhältnisses zu verhandeln und ihm eine Abfindungssumme anzubieten. Dieser Betrag hat die äußerste Begrenzung von 7*500,-- DM.
Das Bauamt wird beauftragt, die Summe zu berechnen, die auf der Basis des schriftlichen Vertragsangebotes Herrn Fischer rechtlich zusteht. Sollte dieser Betrag unter der oben angegebenen Grenze liegen, so wird der Bürgermeister nur ermächtigt, diesen errechneten Betrag Herrn Fischer als Angebot vorzutragen (Bausumme 120.000,-- DM).
Punkt II/11, ohne Vorlage
Berichterstattung über das Ergebnis der Besprechung mit Vertretern der Gemeinde Eigendorf
Der Vorsitzende sowie Stadtamtmann Piwowarsky berichten über die Besprechung mit den Vertretern der Gemeinde Eigendorf.
Der Rat ermächtigt die Verwaltung, auf der Basis dieser Unterredung weiter zu verhandeln.
ß4ß Montabaur, den
Stadtverwaltung Montabaur
Schriftführer:
Ratsmitglied Roos
Ratsmitgl. Witte:

