Akte 
Sitzung 16. Dezember 1971
Entstehung
Einzelbild herunterladen

23

Punkt 11/9, ohne Vorlage

Planung eines Altenwohnheimes durch das St. Georgswerk der Diozöse Limburg

Auch in diesem Fall besteht eine grundsätzliche Bereitschaft und Aufgeschlossenheit über diesen Fragenkomplex zu verhandeln.

Eine endgültige Wertung kann jedoch erst erfolgen, nachdem Rat und Verwaltung etwas ausführlicher informiert sind.

Punkt II/10, ohne Vorlage

Architektenhonorar Fischer

Der Stadtrat ist daran interessiert, mit Rücksicht auf die Vorkommnisse und auf die verspätete Ausführung eines solchen Objektes, das Vertrags­verhältnis mit dem Gartenarchitekten Fischer zu lösen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, auf der Basis des mündlich er­teilten Auftrages mit Herrn Fischer über die Lösung des Vertrags­verhältnisses zu verhandeln und ihm eine Abfindungssumme anzubieten. Dieser Betrag hat die äußerste Begrenzung von 7*500,-- DM.

Das Bauamt wird beauftragt, die Summe zu berechnen, die auf der Basis des schriftlichen Vertragsangebotes Herrn Fischer rechtlich zusteht. Sollte dieser Betrag unter der oben angegebenen Grenze liegen, so wird der Bürgermeister nur ermächtigt, diesen errechneten Betrag Herrn Fischer als Angebot vorzutragen (Bausumme 120.000,-- DM).

Punkt II/11, ohne Vorlage

Berichterstattung über das Ergebnis der Besprechung mit Vertretern der Gemeinde Eigendorf

Der Vorsitzende sowie Stadtamtmann Piwowarsky berichten über die Besprechung mit den Vertretern der Gemeinde Eigendorf.

Der Rat ermächtigt die Verwaltung, auf der Basis dieser Unter­redung weiter zu verhandeln.

ß4ß Montabaur, den

Stadtverwaltung Montabaur

Schriftführer:

Ratsmitglied Roos

Ratsmitgl. Witte: