Akte 
Sitzung 16. Dezember 1971
Entstehung
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1. Der Stadtrat gibt zu den. geänderten Planunterlagen des Be­bauungsplanes "Große Alberthöhe IV" in der vorgelegten Form seine Zustimmung.

2. Die geänderten Planunterlagen sollen gemäß § 2 Abs. 6 BBauG öffentlich ausgelegt werden.

Punkt 1/13. Vorlage Nr. 277 a

Beschlußfassung über die Neufassung der Friedhofs­gebührensatzung

Bei der Besprechung des Entwurfes der Gebührensatzung ergeben sich keine grundlegenden Veränderungen, so daß der Stadtrat einstimmig folgenden Beschluß faßt:

Aufgrund der §§ 24 und 27 der Gemeindeordnung (Teil A des Selbstverwaltungsgesetzes) für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25 . 9* 1964 (GVB1. S. 145) in Verbindung mit § l6 Durchführungs­verordnung - Gemeindeordnung (GVB1. Rheinland-Pfalz S. 25 l) vom ß. 12. 1964 und der §§ 1, 2 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz vom 8. 11. 1954 (GVB1. S. Iß9) in der zur Zeit gültigen Fassung, wird die im Entwurf vorliegende Gebühren­satzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Montabaur hiermit beschlossen.

Eine endgültige Ausfertigung der Gebührensatzung ist dieser Nie­derschrift beigefügt. Gemäß § 37 (3) GO ruht das Stimmrecht des Bürgermeisters.

Punkt I/l4, Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

a) Ratsmitglied Roos - Ausbesserungsarbeiten B 49. Ratsmitglied Roos trägt vor, daß vor einiger Zeit die B 49 an verschiedenen Stellen ausgebessert worden sei und fragt an, ob die weiteren Frostaufbrüche bzw. Straßendeckenzerstörungen noch repariert werden.

Der Vorsitzende erwidert, daß im Moment keine definitive Ant­wort möglich sei, da das Verfahren zur Umklassifizierung dieser Straße von einer Bundes- zu einer Landesstraße noch läuft.

Dessen ungeachtet wird die Verwaltung erneut die Straßenver­waltung anschreiben und dort anfragen, wann und in welchem Umfange mit Reparatur- bzw. Ausbesserungsarbeiten zu rechnen ist.

b) Ratsmitglied Roos Neuralgische Punkte innerhalb der Ver kehrsführung in der Stadt{ besonders im Bereich der Kurve an der alten Winterschule.

Der Vorsitzende erwidert, daß unter Hinweis auf die Verkehrs- g^c}iQX*unLggpflicht des Baulastträgers das Straßenbauamt ange schrieben wird, wann mit einer Verbesserung der Verkehrsführung an dieser Stelle gerechnet werden kann.

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