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Der Vorsitzende erinnert daran, daß zur Zeit bereits folgende Schulklassen aus Nachbargemeinden in der Joseph-Kehrein-Schule aufgenommen sind:
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bis 9 bis 9
Schuljahr von Holler und das
Schuljahr aus Reckenthal, Wirzenborn und Bladernheim.
Auf die konkrete Frage des Vorsitzenden, wie nun der Rat zu dem Problem der Zuführung der Kinder aus Eschelbach stehe, antworten beide Fraktionsvorsitzenden übereinstimmend, daß der Einheitsgedanke aus den Eingemeindungsverträgen auf jeden Fall zu wahren sei.
Herr Witte (SPB—Fraktion) betont noch einmal, daß in der Unterbringungsfrage den schulischen Dingen unbedingt der Vorrang einzuräumen ist.
Abschließend hält der Vorsitzende fest, daß mit der Aufnahme der Eschelbacher Schulkinder, was die Grundschule angeht, in die Gebäude der Joseph-Kehrein-Schule keine endgültige Regelung getroffen sei.
Es müsse Eschelbach bereits jetzt mitgeteilt werden, daß sich in Zukunft auch noch andere Möglichkeiten der Beschulung ergeben werden.
Der Stadtrat stimmt der Aufnahme der Schulkinder aus Eschelbach in die städtische Schule zu. Die Unterbringungsmöglichkeiten sind nach Freiwerden des Internatsgebäudes gegeben,und die Stadt Montabaur stellt es der Schulaufsichtsbehörde wie auch der Schule in Eschelbach und den dortigen Eltern anheim, den Zeitpunkt für die Aufnahme, der nach unserer Meinung der nächstmögliche Zeitpunkt sein müßte, selbst zu bestimmen.
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Punkt 1/4 , Vorlage Nr. 252
Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt die Mehrkosten für die Beschaffung eines Wacker-Elektro-Hammers in Höhe von ca. 1.100,— DM sowie die Kosten für die Ersatzbeschaffung einer Betonmischmaschine in Höhe von ca. 1.000,-- DM als überplanmäßige Ausgabe (H.St. 680.6.980) und beschließt die Deckung aus zu erwartenden Mehreinnahmen im ordentlichen Haushalt (Gesamtdeckung).
Vorlage Nr. 253
Einbau eines 2. neuen Heizöltankes an der Volksschule Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt die Mehrkosten für die Beschaffung eines zweiten neuen Öltankes für die Heizungsanlagen der Volksschule in Höhe von 5.500,— DM als überplanmäßige Ausgabe. Die Deckung erfolgt aus zu erwartenden Mehreinnahmen des ordentlichen Haushaltes (Gesamtdeckung).
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