Akte 
Sitzung 09. September 1971
Entstehung
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Punkt 1/7. ohne Vorlage

Bericht über die Verhandlung betreffend den Wasser­lieferungsvertrag mit der Bundeswehr

Bürgermeister Mangels berichtet, daß der Wasserlieferungsvertrag zwischen den Partnern Stadt und der Wehrbereichsverwaltung IV seit dem Jahre 1967 im Gespräch ist; leider hat bisher noch niemand zu diesem Vertrag seine Unterschrift gegeben.

Dadurch sind bisher Außenstände entstanden, die bei einem Betrag von rund 200 . 000 , DM liegen. Das ist für eine Stadt in unserer Größenordnung und Struktur schon allerhand.

Man sollte daher nicht nur bei Wasserknappheit den Wasserhahn zu­drehen, es gibt auch andere Anlässe, um seinen Geschäftspartner einmal auf das wertvolle Nass "Wasser" hinzuweisen, das auch mit Zudrehen Zusammenhängen kann.

Diese Ausführungen sollen die Anwesenden auf den augenblicklichen Stand der Angelegenheit aufmerksam machen.

Punkt 1/8, Vorlage Nr. 249

Beschluß über eine Änderung des Bebauungsplanes "Wassergraben V"

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Bebauungsplan "Wassergraben V" wird für den Bereich der Grund­stücke, Flur 54, Flurstücke 2 5 und 44 so geändert, daß die im Text zum Bebauungsplan festgesetzte Grundflächenzahl von 0,4 gewährlei­stet ist. Die überbaubare Fläche wird um den entsprechenden Anteil in Richtung Rhönstraße verschoben.

Stadtrat Meuer nimmt an der Abstimmung gern. § 40 (l) GO wegen Sonder­interesse nicht teil.

Punkt 1/9. ohne Vorlage

Beschluß über die Einwendungen der Bürger gegen den Ausbau der Sauertalstraße

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Die von den Anliegern der Sauertalstraße und zwar von Fräulein Katharina Bollentin, Frau Luise Fiegenwald, Frau Anna Philippi,

Herrn Reinhold Sanner, Herrn Karl-Heinz Häuser, Herrn Anton Bläsing, Herrn Josef Strunk und Frau Käthe Hisgen vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden, auch nach der erneuten Offenlage der Ausbau­unterlagen mit der gleichen Begründung, wie in der Stadtratsitzung vom 16 . 6. 197 i beschlossen, zurückgewiesen.

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