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Der Stadtrat faßt bei Stimmenthaltung der Herren Bröcking,
Johann Müller und Straub ( Sonderimt^reisnse— gern. — § - 4 0 —(-4-)—G0-) folgenden Beschluß:
Unter der Voraussetzung, daß die Nutzungsrechte an der geplanten Sporthalle im Schulzentrum zwischen der Stadt Montabaur und dem Unterwesterwaldkreis in demselben Verhältnis aufgeteilt werden, wie sich beide an den Herstellungskosten des Gebäudes beteiligen und unter der weiteren Voraussetzung, daß eine Beteiligung der Stadt Montabaur an den laufenden Betriebskosten entfällt, erklärt sich die Stadt Montabaur zu folgender Kostenbeteiligung bereit:
a) von den Kosten des Grund und Bodens werden die Hälfte übernommen,
b) zu den Herstellungskosten des Gebäudes einer Sporthalle (Dreifachturnhalle) wird ein einmaliger Betrag von DM 300.000,— gezahlt, nach Möglichkeit verteilt auf die Haushaltsjahre 1972 und 1973.
Bei der Aufteilung der Nutzungsrechte zwischen der Stadt Montabaur und dem Kreis ist von dem Betrag der Gebäudeherstellungskosten auszugehen, der sich nach Abzug des Zuschusses des Landes Rheinland-Pfalz ergibt.
Punkt I/5. ohne Vorlage
Beschluß über die Beteiligung der Stadt an den Anschaffungskosten für einen neuen Reisebus der Landesbühne Rheinland-Pfalz
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Zur Neuanschaffung eines Reiseomnibusses für die Landesbühne Rheinland-Pfalz in Neuwied, gewährt die Stadt Montabaur einen Zuschuß von 1.000,-- DM.
i&zung v. 10 . 1971 Leg.-p.
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Punkt I/6, ohne Vorlage
Bericht über den Verlauf des Eingemeindungsverfahrens
Der Vorsitzende führt aus, daß alle, in Übereinstimmung mit den Kreispolitikern und auch mit den Landespolitikern unseres Raumes im guten Glauben waren, die Reformpläne richtig zu verstehen.
Wir hatten uns daher mit unseren Gesprächspartnern aus der Nachbarschaft unterhalten, die gesprächsbereit waren und die auch in einem gemeindlichen Zusammenschluß einen Vorteil sahen. Und so gesehen haben wir Verträge abgeschlossen, die der Zustimmung der zuständigen Behörden bedürfen, und diese Verträge sollten nach unseren Vorstellungen zum 1. 1. 1972 in die Tat umgesetzt werden. Dazu wäre es erforderlich gewesen, den Wahltermin am 24. 10. d. J. durchzuführen. Diese gute Absicht ist durch die Entscheidung des Innenministeriums nicht zu verwirklichen. Frühester Termin wäre danach Anfang 1972.

