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§ 16
Flächennutzungsplan
Die Stadt Montabaur wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Bereich des gesamten Stadtgebietes einen einheitlichen Flächennutzungsplan erstellen. Hierbei muß berücksichtigt werden, daß die städtebauliche Entwicklung organisch von beiden bisherigen Ortskernen aus erfolgt. Die Primärfunktion des Stadtteiles Eschelbach soll im Bereich "Wohnen und Erholung" liegen.
Sitzung v. 9 . 9 . 1971 Leg.-P. VI
tzung v.
. 10. 1971
- Leg.-P.
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§ 17
Bebauungspläne
1. Die rechtswirksam erlassenen Bebauungspläne sind durchzuführen .
2. Für das Gebiet "In der Bächel" und das im Flächennutzungsplan ausgewiesene Baugebiet oberhalb des Friedhofes sind baldmöglichst Bebauungspläne aufzustellen.
§ 18
Linienverkehr
Die Stadt Montabaur wird sich bei den Verkehrsträgern darum bemühen, den Stadtteil Eschelbach besser als bisher an das Verkehrsnetz der Stadt anzuschließen.
§ 19
Straßennamen
Die Stadt Montabaur hat das Recht, die im Stadtteil Eschelbach und der Stadt Montabaur gleichlautenden Straßennamen nach geographischen, traditionellen und historischen Gesichtspunkten zu ändern.
§ 20
Rechte der Einwohner und Bürger
Zur Sicherung des Bürgerrechtes wird die Dauer des Wohnsitzes oder des Aufenthaltes in der eingegliederten Gemeinde Eschelbach auf die Dauer des Wohnsitzes oder des Aufenthaltes in der Stadt Montabaur angerechnet.
Soweit die Stadt Montabaur Ehrungen verdienter Bürger oder von Jubilaren vornimmt, wird für den Stadtteil Eschelbach entsprechend verfahren.
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, Leg.-P.
I. Leg.-P.
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