Akte 
Sitzung 19. August 1971
Entstehung
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§ 16

Flächennutzungsplan

Die Stadt Montabaur wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Bereich des gesamten Stadtgebietes einen einheitlichen Flächennutzungsplan erstellen. Hierbei muß berücksichtigt werden, daß die städtebauliche Entwicklung organisch von beiden bisherigen Ortskernen aus erfolgt. Die Primärfunktion des Stadtteiles Eschelbach soll im Bereich "Wohnen und Er­holung" liegen.

Sitzung v. 9 . 9 . 1971 Leg.-P. VI

tzung v.

. 10. 1971

- Leg.-P.

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§ 17

Bebauungspläne

1. Die rechtswirksam erlassenen Bebauungspläne sind durchzu­führen .

2. Für das Gebiet "In der Bächel" und das im Flächennutzungs­plan ausgewiesene Baugebiet oberhalb des Friedhofes sind baldmöglichst Bebauungspläne aufzustellen.

§ 18

Linienverkehr

Die Stadt Montabaur wird sich bei den Verkehrsträgern darum bemühen, den Stadtteil Eschelbach besser als bisher an das Verkehrsnetz der Stadt anzuschließen.

§ 19

Straßennamen

Die Stadt Montabaur hat das Recht, die im Stadtteil Eschel­bach und der Stadt Montabaur gleichlautenden Straßennamen nach geographischen, traditionellen und historischen Ge­sichtspunkten zu ändern.

§ 20

Rechte der Einwohner und Bürger

Zur Sicherung des Bürgerrechtes wird die Dauer des Wohn­sitzes oder des Aufenthaltes in der eingegliederten Gemeinde Eschelbach auf die Dauer des Wohnsitzes oder des Aufenthaltes in der Stadt Montabaur angerechnet.

Soweit die Stadt Montabaur Ehrungen verdienter Bürger oder von Jubilaren vornimmt, wird für den Stadtteil Eschelbach entsprechend verfahren.

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I. Leg.-P.

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