Akte 
Sitzung 19. August 1971
Entstehung
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§ 21

Verwaltung, Sprechstunden

1 . Die Gemeindeverwaltung Eschelbach ist mit dem Tauge des gemeindlichen Zusammenschlusses aufgelöst. Für die Ge­meindekasse gilt § 24 des Vertrages.

2. Für eine Übergangszeit bis zum ßl. 12. 1975 wird nach Bedarf, mindestens einmal wöchentlich eine Sprechstunde der Stadtverwaltung im Stadtteil Eschelbach abgehalten.

§ 22

Übernahme von Bediensteten

Der bisherige Kassenverwalter der Gemeinde Eschelbach wird

bei Bedarf und entsprechender Eignung in den Dienst der

Stadt Montabaur übernommen.

§

Förderung des Vereinslebens

Die Stadt fördert das Vereinsleben im Stadtteil Eschelbach

in derselben Weise wie im übrigen Stadtgebiet.

§ 24

Haushalts- und Kassenwesen

1. Der Haushaltsplan der einzugliedernden Gemeinde Eschel­bach wird nach der Eingliederung für den Rest des Rech­nungsjahres so abgewickelt, als ob die eingegliederte Gemeinde bis zu diesem Zeitpunkt bestehen bleiben würde. § 128 Abs. 1 des 4. Verwaltungsvereinfachungsgesetzes findet Anwendung.

2. Nach der Eingliederung führt die bisherige Gemeindekasse Eschelbach die Kassengeschäfte als Nebenkasse für den Rest des Rechnungsjahres weiter.

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Sitzung v. 9. 9. 1971

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§ 25

SchlußbeStimmungen

1. Dieser Vertrag tritt mit der Bestätigung nach § 11 Abs. 2 GO durch die Aufsichtsbehörde und der Rechts­wirksamkeit der Entscheidung der oberen Aufsichtsbe­hörde über die Gebietsänderung nach § 12 GO inkraft,

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