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§ 21
Verwaltung, Sprechstunden
1 . Die Gemeindeverwaltung Eschelbach ist mit dem Tauge des gemeindlichen Zusammenschlusses aufgelöst. Für die Gemeindekasse gilt § 24 des Vertrages.
2. Für eine Übergangszeit bis zum ßl. 12. 1975 wird nach Bedarf, mindestens einmal wöchentlich eine Sprechstunde der Stadtverwaltung im Stadtteil Eschelbach abgehalten.
§ 22
Übernahme von Bediensteten
Der bisherige Kassenverwalter der Gemeinde Eschelbach wird
bei Bedarf und entsprechender Eignung in den Dienst der
Stadt Montabaur übernommen.
§ 2ß
Förderung des Vereinslebens
Die Stadt fördert das Vereinsleben im Stadtteil Eschelbach
in derselben Weise wie im übrigen Stadtgebiet.
§ 24
Haushalts- und Kassenwesen
1. Der Haushaltsplan der einzugliedernden Gemeinde Eschelbach wird nach der Eingliederung für den Rest des Rechnungsjahres so abgewickelt, als ob die eingegliederte Gemeinde bis zu diesem Zeitpunkt bestehen bleiben würde. § 128 Abs. 1 des 4. Verwaltungsvereinfachungsgesetzes findet Anwendung.
2. Nach der Eingliederung führt die bisherige Gemeindekasse Eschelbach die Kassengeschäfte als Nebenkasse für den Rest des Rechnungsjahres weiter.
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Sitzung v. 9. 9. 1971
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§ 25
SchlußbeStimmungen
1. Dieser Vertrag tritt mit der Bestätigung nach § 11 Abs. 2 GO durch die Aufsichtsbehörde und der Rechtswirksamkeit der Entscheidung der oberen Aufsichtsbehörde über die Gebietsänderung nach § 12 GO inkraft,
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