Akte 
Sitzung 19. August 1971
Entstehung
Einzelbild herunterladen

6

- 6 -

§ li

Müllplatz

)er im Stadtteil Eschelbach bestehende Mullplatz bleibt tuch über den 31. 12. 1975 hinaus bestehen, soweit gesetz- iche Bestimmungen dieses nicht ausschließen. Die gesptz- ichen Bestimunungen sind auch allein maßgeblich für die ipatere Anlage eines neuen Müllplatzes.

§ 12

F euerwehr

"ITn

Sitzung V. 9. 9- 1971

Leg.-P. VI

tzung v.

. 10. 1971

. Leg.-P.

)ie freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Eschelbach wird als ;elbständige Löscheinheit im Rahmen der freiwilligen Feuer­wehr der Stadt Montabaur bis auf weiteres fortbestehen, solange nicht die gesetzlichen Bestimmungen über die Neu- udnung des Feuer- und Katastrophenschutzes sowie die Er­fordernisse der öffentlichen Sicherheit und der kommunalen Fortentwicklung dem entgegenstehen.

§ 13 Wald

)ie Eingliederung des Waldbestandes der Gemeinde Eschelbach Ln das Forstbetriebswerk Montabaur wird vereinbart. Das leiche gilt für eine gemeinschaftliche Beförsterung des vereinigten Waldbestandes durch den städtischen Forstbe- riebsbeamten.

§ 14

Straßenreinigung

he Straßenreinigung und Schneebeseitigung werden grund- ätzlich von den Eigentümern oder sonstigen Nutzungs­berechtigten der Grundstücke wie bisher in dem Stadtteil schelbach durchgeführt. Für besonders gefährdete Verkehrs- bnlagen wird der Winterdienst nach einem noch aufzustel- Lenden Räumungs- und Streudienstplan durch die Stadt iontabaur vor genommen.

§ 15

Stromversorgung

he zwischen der Gemeinde Eschelbach und der KEVAG abge­schlossenen Konzessions- und Straßenbeleuchtungsverträge 'om 24. 11./5. 12. 1962 und 28. 1./26. 2. 1963 können ge­ändert werden; jedoch dürfen für die im kurz- und mittel­fristigen Teil des Investitionsplanes aufgeführten Bauge- hete Kosten für eine Erweiterung der Straßenbeleuchtungs- Anlage nicht auf die Anlieger umgelegt werden.

i; -TU *. 71 -

Leg.-P

, Leg.-P.

I. Leg.-P.

ir

F

' - - !- ' ' -1 / M

'V*', ^' -S