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§ li
Müllplatz
)er im Stadtteil Eschelbach bestehende Mullplatz bleibt tuch über den 31. 12. 1975 hinaus bestehen, soweit gesetz- iche Bestimmungen dieses nicht ausschließen. Die gesptz- ichen Bestimunungen sind auch allein maßgeblich für die ipatere Anlage eines neuen Müllplatzes.
§ 12
F euerwehr
"ITn
Sitzung V. 9. 9- 1971
Leg.-P. VI
tzung v.
. 10. 1971
. Leg.-P.
)ie freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Eschelbach wird als ;elbständige Löscheinheit im Rahmen der freiwilligen Feuerwehr der Stadt Montabaur bis auf weiteres fortbestehen, solange nicht die gesetzlichen Bestimmungen über die Neu- udnung des Feuer- und Katastrophenschutzes sowie die Erfordernisse der öffentlichen Sicherheit und der kommunalen Fortentwicklung dem entgegenstehen.
§ 13 Wald
)ie Eingliederung des Waldbestandes der Gemeinde Eschelbach Ln das Forstbetriebswerk Montabaur wird vereinbart. Das leiche gilt für eine gemeinschaftliche Beförsterung des vereinigten Waldbestandes durch den städtischen Forstbe- riebsbeamten.
§ 14
Straßenreinigung
he Straßenreinigung und Schneebeseitigung werden grund- ätzlich von den Eigentümern oder sonstigen Nutzungsberechtigten der Grundstücke wie bisher in dem Stadtteil schelbach durchgeführt. Für besonders gefährdete Verkehrs- bnlagen wird der Winterdienst nach einem noch aufzustel- Lenden Räumungs- und Streudienstplan durch die Stadt iontabaur vor genommen.
§ 15
Stromversorgung
he zwischen der Gemeinde Eschelbach und der KEVAG abgeschlossenen Konzessions- und Straßenbeleuchtungsverträge 'om 24. 11./5. 12. 1962 und 28. 1./26. 2. 1963 können geändert werden; jedoch dürfen für die im kurz- und mittelfristigen Teil des Investitionsplanes aufgeführten Bauge- hete Kosten für eine Erweiterung der Straßenbeleuchtungs- Anlage nicht auf die Anlieger umgelegt werden.
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Leg.-P
, Leg.-P.
I. Leg.-P.
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