Akte 
Sitzung 19. August 1971
Entstehung
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Der Abwicklungsausschuß setzt sich aus 7 Mitgliedern zu­sammen. Er wird vom Gemeinderat Eschelbach aus seiner Mitte oder aus Ratsmitgliedern und wählbaren Burgern vor der Eingliederung nach den Vorschriften des § 46 Abs. 3 GO gewählt und von dem nach der Eingliederung neu gewählten Stadtrat bestätigt. Den Vorsitz des Aus­schusses führt der Bürgermeister der Stadt oder sein gesetzlicher Vertreter.

§ 3

Aufgaben des Abwicklungsausschusses

1. Vor der endgültigen Beschlußfassung durch den Stadtrat wird der Abwicklungsausschuß zu folgenden Aufgaben ge­hört :

a) Aufstellung bzw. Änderung des Flächennutzungsplanes;

b) Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen für den Stadtteil,

c) Entwurf des Haushaltsplanes, soweit es sich um aus­schließliche Ansätze für den Stadtteil handelt;

d) Änderung von Straßenbezeichnungen im Stadtteil;

e) zu sonstigen wichtigen Fragen vor der Durchführung größerer öffentlicher Maßnahmen im Stadtteil.

2. Dem Abwicklungsausschuß werden folgende Aufgaben zur selbständigen Entscheidung für den Stadtteil Eschel­bach übertragen:

a) Vermietung von bisher gemeindeeigenen Wohnungen;

b) Zulassung von Schaustellern zur Kirmes und sonstigen Veranstaltungen,

) c) Benutzung des Sportplatzes.

3. Weitere Aufgaben können vom Stadtrat an den Abwicklungs­ausschuß delegiert werden, sofern § 46 Abs. 2 GO nicht entgegensteht.

Die Aufsichtsbehörde überwacht die Erfüllung des Aus­einandersetzungsvertrages und die Erfüllung der von der Stadt Montabaur übernommenen Verpflichtungen.

Der Abwicklungsausschuß ist berechtigt, jederzeit die Aufsichtsbehörde anzurufen, wenn Zweifel an der Er­füllung des Vertrages bestehen.

Sitzung v. 9- 9- 1971

Leg.-P. VI

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. 10. 1971

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