'3
! s
Der Abwicklungsausschuß setzt sich aus 7 Mitgliedern zusammen. Er wird vom Gemeinderat Eschelbach aus seiner Mitte oder aus Ratsmitgliedern und wählbaren Burgern vor der Eingliederung nach den Vorschriften des § 46 Abs. 3 GO gewählt und von dem nach der Eingliederung neu gewählten Stadtrat bestätigt. Den Vorsitz des Ausschusses führt der Bürgermeister der Stadt oder sein gesetzlicher Vertreter.
§ 3
Aufgaben des Abwicklungsausschusses
1. Vor der endgültigen Beschlußfassung durch den Stadtrat wird der Abwicklungsausschuß zu folgenden Aufgaben gehört :
a) Aufstellung bzw. Änderung des Flächennutzungsplanes;
b) Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen für den Stadtteil,
c) Entwurf des Haushaltsplanes, soweit es sich um ausschließliche Ansätze für den Stadtteil handelt;
d) Änderung von Straßenbezeichnungen im Stadtteil;
e) zu sonstigen wichtigen Fragen vor der Durchführung größerer öffentlicher Maßnahmen im Stadtteil.
2. Dem Abwicklungsausschuß werden folgende Aufgaben zur selbständigen Entscheidung für den Stadtteil Eschelbach übertragen:
a) Vermietung von bisher gemeindeeigenen Wohnungen;
b) Zulassung von Schaustellern zur Kirmes und sonstigen Veranstaltungen,
) c) Benutzung des Sportplatzes.
3. Weitere Aufgaben können vom Stadtrat an den Abwicklungsausschuß delegiert werden, sofern § 46 Abs. 2 GO nicht entgegensteht.
Die Aufsichtsbehörde überwacht die Erfüllung des Auseinandersetzungsvertrages und die Erfüllung der von der Stadt Montabaur übernommenen Verpflichtungen.
Der Abwicklungsausschuß ist berechtigt, jederzeit die Aufsichtsbehörde anzurufen, wenn Zweifel an der Erfüllung des Vertrages bestehen.
Sitzung v. 9- 9- 1971
Leg.-P. VI
tzung v.
. 10. 1971
. Leg.-P.
71 f
;. Leg.-P.!
!
3 ' '
V i iü r*i
, Leg.-P.
^.-nrrryin I. Leg.-P.
253 ? 1
3

