Aus
nandersetzungsvertra
[Die Gemeinde Eschelbach
]- vertreten durch den Herrn Bürgermeister Weiand -
und
tdie Stadt Montabaur
! vertreten durch den Herrn Bürgermeister Mangels
[schließen aus Anlaß der Eingliederung der Gemeinde Eschel- jbach in die Stadt Montabaur^gemäß Beschluß des Gemeinde- jrates von Eschelbach vom ^ und des Beschlusses des
[stadtrates von Montabaur vom 7! folgenden Vertrag:
§ 1
Eingliederung, Name des Stadtteiles
)l. Die Gemeinde Eschelbach bean meinderates Eschelbach vom
tragt gemäß Beschluß des Ge- "* " aufgelöst und in das
Gebiet der Stadt Montabaur eingegliedert zu werden. Aufgrund eines ent sprechend ^^Beschlusses des Stadtrates von Montabaur vom ^ _wird beantragt, die aufgelöste Ge
meinde Eschelbach in das Gebiet der Stadt Montabaur aufzunehmen .
Die Stadt Montabaur ist Rechtsnachfolgerin der eingegliederten Gemeinde Eschelbach.
. Die Stadt Montabaur verpflichtet sich, nach der Eingliederung den besonderen Interessen der Einwohner und Bürger der früheren Gemeinde Eschelbach unter Berücksichtigung des Gesamtinteresses der Stadt Montabaur gerecht zu werden*
Nach der Eingliederung soll die bisherige Gemeinde Eschelbach den Namen "Montabaur, Stadtteil Eschelbach" führen.
Die Änderung des Namens ist gemäß § 5 Abs. 3 GO zu beantragen .
§ 2
Abwicklungsausschuß
^ —
Um eine möglichst reibungslose und harmonische Eingliederung der Gemeinde Eschelbach in das Gebiet der Stadt Montabaur zu gewährleisten, wird bis zur Abwicklung des Investitionsplanes (Teil I u. II) ein Verwaltungsausschuß mit der Bezeichnung "Abwicklungsausschuß Eschelbach' gebildet.
Sitzung V. 9- 9- 1971 Leg.-P. VI
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. 10. 1971
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