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Punkt 1/2. Vorlage Nr. 222
Beschluß über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich "Wassergraben VI"
Nach dem Vortrag von Stadtbaumeister Kaltenhäuser werden Fragen wie Geschoßzahl und Dachneigung besprochen. Die Entscheidung hierüber soll j^ ata ah in der nächsten Bauausschußsitzung gefällt werden. Es soll jedoch jedem die Möglichkeit gegeben werden, eingeschossig zu bauen. Bei dieser Bauweise muß ein Flachdach vorhanden sein.
Wird jedoch 2-geschossig gebaut, so muß das Flachdach ausgeschlossen werden.
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
1. Für den Bereich der Grundstücke:
Flur 28 , Flurstücke 4l04/ß, 4104/4, 4l04/ß, 4104/2, 4106, 4108/1,
4108/2, 6049 (Graben), 5898 (Feldweg teilweise) und 6o47 (Biebrichsbach teilweise) wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen.
2 . Der Stadtrat gibt zu dem Bebauungsplan "Wassergraben VI" in der vorgelegten Form seine Zustimmung.
ß. Der Bebauungsplan soll gemäß § 2, Ziffer 6 des BBauG, öffentlich ausgelegt werden.
Punkt 1/4. Vorlage Nr. 22ß
Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe" für den Bereich der Vorbehaltsfläche 1
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Bebauungsplan "Alberthöhe" wird für den Bereich des Grundstückes Flur ßl, Flurstück ßOO, Eigentümer: Karl Stock, Montabaur, Roßbergstraße so geändert, daß die überbaubare Fläche in der Weise erweitert wird, daß das von dem Grundstückseigentümer geplante Bauvorhaben errichtet werden kann.
Punkt 1/5. Vorlage Nr. 226
Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe" im Bereich des Grundstückes Flur ßl, Flurstück 6 ß
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat lehnt den Antrag des Herrn Dr. med. dent. Reinhold Fuchs auf Verschiebung der Baufluchtlinie seines Grundstückes Flur ßl, Flurstück 6 ß bis auf 1,0 m an den städt. Fußweg Flur ßl, Flurstück ß 8 ab. Er verbleibt bei seiner Entscheidung vom 28. ß. 1968 , in welcher ein Abstand von ß ,0 m zur städt. Wegeparzelle festgelegt wurde.
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