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Sitzung v.
15 . April 1971
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10. 1971
Leg.-P.
für die südlich des Grundstückes Cherdron zu errichtende Erschließungsanlage zukünftig entstehen. Schäden an baulichen Anlagen sowie Aufwuchs sind auf der Grundlage von Schätzgut- achten zu entschädigen.
2. Die bisher einem Umlegungsverfahren nicht unterworfene Teilfläche des Grundstückes Dr. Cherdron unterliegt wie jedes andere Grundstück des Bebauungsplangebietes den Festlegungen der noch durchzuführenden Umlegung sowie der Heranziehung zu den Erschließungskosten. Insoweit werden die Einwendungen zurückgewiesen.
Punkt 1/4. Vorlage Nr. 204
Beschlußfassung zur Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe" (Albertstraße) als Satzung
Der Stadtrat faßt folgenden Beschluß:
Die Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe" für den Bereich der Grundstücke
Flur ßl,
Flurstücke 264, 265 (Weg teilweise), 266 , 267) 268, 269 (alle teilweise), 27 I, 272 , 273 ;
Flur 38
Flurstücke 4534/5 und 3535/2 (teilweise);
wird hiermit im Sinne des § 10 BBauG vom 23. 6 . i 960 als Satzung beschlossen.
Das Ratsmitglied Josef Meuer enthält sich bei der Beratung und Abstimmung wegen Sonderinteresses gemäß § 40 (l) GO der Stimme.
Gemäß § 37 Abs. 3 60 hat der Vorsitzende an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Punkt 1/5. Vorlage Nr. 205
Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe", Rheinstraße als Satzung
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Die Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe" für den Bereich der Grundstücke Flur 51) Flurstücke 80 , 84 (beide teilweise), 85) 86 , 87 , 88 , 89) 90, 91 und 92 wird hiermit im Sinne des § 10 BBauG vom 23. 6 . i 960 als Satzung beschlossen.
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Gemäß § 37 Abs. 3 G0 hat der Vorsitzende an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Punkt 1/6, Vorlage Nr.
Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe" für den Bereich der Vorbehaltsfläche 1
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