Akte 
Sitzung 22. März 1971
Entstehung
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Sitzung v.

15 . April 1971

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10. 1971

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für die südlich des Grundstückes Cherdron zu errichtende Er­schließungsanlage zukünftig entstehen. Schäden an baulichen Anlagen sowie Aufwuchs sind auf der Grundlage von Schätzgut- achten zu entschädigen.

2. Die bisher einem Umlegungsverfahren nicht unterworfene Teil­fläche des Grundstückes Dr. Cherdron unterliegt wie jedes an­dere Grundstück des Bebauungsplangebietes den Festlegungen der noch durchzuführenden Umlegung sowie der Heranziehung zu den Erschließungskosten. Insoweit werden die Einwendungen zurückgewiesen.

Punkt 1/4. Vorlage Nr. 204

Beschlußfassung zur Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe" (Albertstraße) als Satzung

Der Stadtrat faßt folgenden Beschluß:

Die Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe" für den Bereich der Grundstücke

Flur ßl,

Flurstücke 264, 265 (Weg teilweise), 266 , 267) 268, 269 (alle teilweise), 27 I, 272 , 273 ;

Flur 38

Flurstücke 4534/5 und 3535/2 (teilweise);

wird hiermit im Sinne des § 10 BBauG vom 23. 6 . i 960 als Satzung beschlossen.

Das Ratsmitglied Josef Meuer enthält sich bei der Beratung und Abstimmung wegen Sonderinteresses gemäß § 40 (l) GO der Stimme.

Gemäß § 37 Abs. 3 60 hat der Vorsitzende an der Abstimmung nicht teilgenommen.

Punkt 1/5. Vorlage Nr. 205

Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe", Rheinstraße als Satzung

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Die Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe" für den Bereich der Grundstücke Flur 51) Flurstücke 80 , 84 (beide teilweise), 85) 86 , 87 , 88 , 89) 90, 91 und 92 wird hiermit im Sinne des § 10 BBauG vom 23. 6 . i 960 als Satzung beschlossen.

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Gemäß § 37 Abs. 3 G0 hat der Vorsitzende an der Abstimmung nicht teilgenommen.

Punkt 1/6, Vorlage Nr.

Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe" für den Bereich der Vorbehaltsfläche 1

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