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I. Öffentl.
Sitzung
Punkt 1/1. Vorlage Nr. 202
Ersatzwahl für den aus verschiedenen Ausschüssen ausgeschiedenen Herrn Karl Heinz Gerharz
Bei Stimmenthaltung der Beteiligten faßt der Stadtrat folgenden Beschluß:
Für das ausgeschiedene Stadtratsmitglied, Herrn Karl-Heinz Gerharz werden als Nachfolger gewählt:
a) im Haupt- und Finanzausschuß Herr Franz-Josef Dommermuth und
als dessen Vertreter im Haupt- und Finanzausschuß Herr Horst Roos,
b) als Nachfolger in den Schulausschuß Herr Wilhelm Müller,
c) als Vertreter von Herrn Straub im Rechnungsprüfungsausschuß Herr Wilhelm Wahl
Punkt 1/2. ohne Vorlage
Diskussion über den Bebauungsplan "Altstadt I"
(Grundsatzfrage)
Aus dem Vortrag des Bürgermeisters und den Stellungnahmen der beiden Fraktionen des Stadtrates ist folgendes festzuhalten:
Der Planfertiger wird beauftragt,
1. zu prüfen, inwieweit der Bereich der Grundstücke Marx,
Schäfer, Lenaif^ nicht zuletzt auch mit Rücksicht auf die
, straßenmäßigeWS^ndung^in die Planung mit einbezogen werden
. sollen, um letzten Endes was die Gesamtfläche des Platzes
angeht, eine vernünftige und wirtschaftliche Ausnutzbarkeit dieses gesamten Bereiches zu erhalten,
2. Überlegungen darüber anzustellen, daß der Bereich links von der Hospitalstraße aus im Gegensatz zu den jetzt im Entwurf vorliegenden Planungen (mit Garagen) nicht mit Garagenbauten, sondern mit Parkplätzen versehen werden soll.
Der Vorsitzende kann feststellen, daß der Stadtrat im grundsätzlichen dem Entwurf des Bebauungsplanes weiterhin die Zustimmung gibt und die Verwaltung beauftragt, Meinungen des Planfertigers zu den vorstehenden beiden Punkten einzuholen und anschließend zu diskutieren, um danach den Bebauungsplan dem Rechtsetzungsverfahren zu unterziehen.
Punkt I/3. Vorlage Nr. 203
Beratung und Beschlußfassung über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen betreffend die Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe" (Albertstraße)
Bei einer Stimmenthaltung faßt der Stadtrat folgenden Beschluß:
1. Das Grundstück Flur ßli Flurstück 268 (Eigentümer: Dr. med.
Werner Cherdron) soweit es im Umlegungsverfahren "Alberthöhe" bisher erfaßt war, soll zu keinen Kosten aus einem weiteren Umlegungsverfahren herangezogen werden. Das gleiche gilt hinsichtlich der Straßenbaukosten für dieses Teilgrundstück, die
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Sitzung v.
15. April 1971 Leg.-P. vi
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