Akte 
Sitzung 18. Februar 1971
Entstehung
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Punkt 11/7. Vorlagen Nr. 200, 200 a und 200 b Personalangelegenheiten

a) Vorlage Nr. 200

Unter Punkt VI. der Vorlage wird folgende Ergänzung vorge­nommen: Hinter: 'die PauschalVergütung für den Standesbeamten auf 100,-- DM jährlich', kommt: "die Pauschalvergütung für den Leiter der VHS von bisher 30, auf 90, DM monatlich, die Pauschalvergütung für den Schriftführer der VHS von bis­her ßO, auf 60, DM monatlich, die Pauschalvergütung für den Schwimmeister Böhmer von bisher 30,-- DM auf 60, DM monatlich. Diese Pauschalvergütungen sind in Zukunft bei Er­höhung der Angestelltenvergütungen in gleichem Maße anzuhe­ben. "

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Vervollständigung dieser

Vorlage faßt der Stadtrat einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt bzw. billigt:

I. die Ernennung des

a) Revierförsters Manfred Reifenberger zum RevierOber- förster mit Wirkung vom 1. 1. 197t und seine Einwei­sung in die Besoldungsgruppe A 10,

b) Stadtobersekretärs Ansgar Gerhards zum Stadthauptse- kretär mit Wirkung vom 1. 1. 197t und seine Einweisung in die Besoldungsgruppe A 8,

c) Stadtbaumeisters Josef Kaltenhäuser zum Stadtbauamtmann mit Wirkung vom t. 7, 1971 und seine Einweisung in die Besoldungsgruppe A 11,

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d) Stadtoberinspektors Helmut Piwowarsky mit Wirkung vom 1. 7. 197t zum Stadtamtmann durch Schaffung einer ent­sprechenden Stelle mit Ku-Vermerk und seine Einweisung in die Besoldungsgruppe A 11. Eine besondere Ausnahme­genehmigung ist bei der Aufsichtsbehörde zu beantragen.

e) Stadtsekretärs Hans-Jürgen Klemmer zum Stadtobersekretär mit Wirkung vom 1. 7* 1971 und seine Einweisung in die Besoldungsgruppe A 7s

f) StadtInspektors Günther Schönberger mit Wirkung vom

1. 12. 1971 zum Stadtoberinspektor und seine Einweisung in die Besoldungsgruppe A 10;

II. die Höherstufung

a) des Werkleiters Alfons Glasner von der Vergütungsgruppe BAT V b nach BAT IV b mit Wirkung vom 1. 7* 1971!

b) der Stadtangestellten (Maschinenbuchhalterin) Frau Anne­gret Klöckner von der Vergütungsgruppe BAT VIII nach BAT VII mit Wirkung vom 1. 7* 1971)

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