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Vorher müssen jedoch noch die geänderten Baupläne uns eingereicht werden.
c) Grundsätzliche Bauvoranfrage der Kreissparkasse
Im grundsätzlichen wird die Planungsabsicht nicht negativ beurteilt, vorausgesetzt, daß
1. städtebauliche Dinge - wie von Herrn König angegeben wurde - mit in die Planung einbezogen werden,
2. aus dem Bebauungsplan ablesbare Planungsabsichten der Stadt nicht beeinträchtigt werden und
3. eine Planung vorgelegt wird, die in Abstimmung mit dem Städteplaner Imlau als Ergebnis vorgetragen werden kann, wobei Herr Imlau den Auftrag erhält, die Interessen der Stadt gegenüber denen der KSK energisch zu vertreten.
In diesem Sinne wird der Vorsitzende mit dem Direktor der KSK ein vorbereitendes Gespräch führen.
Punkt 11/5. ohne Vorlage
Beratung Angelegenheit Judenfriedhof
Der Vorsitzende teilt mit, daß auf dem Judenfriedhof in der letzten Zeit etliche Denkmäler umgefallen seien. Diese Feststellung führte zu einer Überprüfung des Gesamtzustandes dieses Friedhofes. Nachdem eine Ortsbesichtigung stattgefunden hat, ist man zu der Überzeugung gekommen, mit den Vertretern der jüdischen Ku^tusgemeinde über eine grundsätzliche Renovierung des Friedhofes zu verhandeln.
Es ergeben sich im Laufe der kurzen Diskussion verschiedene Vorschläge für eine zeitgemäße Neugestaltung dieses Friedhofes. Zusammenfassend ist man jedoch der Meinung, aus einer gewissen moralischen Verpflichtung heraus sich um den Friedhof zu kümmern, was sich jedoch nicht in großen finanziellen Belastungen ausdrücken muß .
Punkt 11/6, Vorlage Nr. 199
Korporative Mitgliedschaft der Stadt in der Deutsch- französischen-Gesellschaft zu Montabaur e.V. - Festsetzung des jährlichen Beitrages
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Die Stadt Montabaur tritt der im Januar 1970 gegründeten Deutschfranzösischen Gesellschaft zu Montabaur e.V. als korporatives Mitglied bei.
Der jährlich an diesen Verein zu zahlende Beitrag wird auf DM 400,-- festgesetzt.
ying vom
3 . 1971
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