Akte 
Sitzung 18. Februar 1971
Entstehung
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Vorher müssen jedoch noch die geänderten Baupläne uns einge­reicht werden.

c) Grundsätzliche Bauvoranfrage der Kreissparkasse

Im grundsätzlichen wird die Planungsabsicht nicht negativ be­urteilt, vorausgesetzt, daß

1. städtebauliche Dinge - wie von Herrn König angegeben wurde - mit in die Planung einbezogen werden,

2. aus dem Bebauungsplan ablesbare Planungsabsichten der Stadt nicht beeinträchtigt werden und

3. eine Planung vorgelegt wird, die in Abstimmung mit dem Städte­planer Imlau als Ergebnis vorgetragen werden kann, wobei Herr Imlau den Auftrag erhält, die Interessen der Stadt gegenüber denen der KSK energisch zu vertreten.

In diesem Sinne wird der Vorsitzende mit dem Direktor der KSK ein vorbereitendes Gespräch führen.

Punkt 11/5. ohne Vorlage

Beratung Angelegenheit Judenfriedhof

Der Vorsitzende teilt mit, daß auf dem Judenfriedhof in der letzten Zeit etliche Denkmäler umgefallen seien. Diese Feststellung führte zu einer Überprüfung des Gesamtzustandes dieses Friedhofes. Nach­dem eine Ortsbesichtigung stattgefunden hat, ist man zu der Über­zeugung gekommen, mit den Vertretern der jüdischen Ku^tusgemeinde über eine grundsätzliche Renovierung des Friedhofes zu verhandeln.

Es ergeben sich im Laufe der kurzen Diskussion verschiedene Vor­schläge für eine zeitgemäße Neugestaltung dieses Friedhofes. Zu­sammenfassend ist man jedoch der Meinung, aus einer gewissen mo­ralischen Verpflichtung heraus sich um den Friedhof zu kümmern, was sich jedoch nicht in großen finanziellen Belastungen ausdrücken muß .

Punkt 11/6, Vorlage Nr. 199

Korporative Mitgliedschaft der Stadt in der Deutsch- französischen-Gesellschaft zu Montabaur e.V. - Festsetzung des jährlichen Beitrages

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Die Stadt Montabaur tritt der im Januar 1970 gegründeten Deutsch­französischen Gesellschaft zu Montabaur e.V. als korporatives Mit­glied bei.

Der jährlich an diesen Verein zu zahlende Beitrag wird auf DM 400,-- festgesetzt.

ying vom

3 . 1971

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