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ung vom 3. 1971
Leg.-P.
ll 1971
Punkt 11/3. Vorlage Nr. 198
Beschluß über den Erschließungsvertrag mit dem Gemeinn Siedlungswerk GmbH, Frankfurt/Main für das Gelände "Große Alberthöhe IV" (ehern. Ziegeleigelände)
Der vorliegende Erschließungsvertrag wird vor der Abstimmung wie folgt geändert:
tzung v.
#,10. 1971
Leg.-P.
§4 (l) Zusatz hinter 'wird nach dem im Zeitpunkt der Abrechnung
geltenden Ortsrecht erhoben' "und mit den von der GSW vorgelegten Kanalbaukosten (68 %) verrechnet"
§5 (4) Der letzte Satz lautet nach Ergänzung bzw. Änderung wie folgt:
Nach Fertigstellung des Rohrnetzes bzw. der Hausanschlüsse erfolgt jeweils eine gemeinsame Abnahme, über die ein Protokoll anzufertigen ist.
§9 (3) wird wie folgt geändert:
Die GSW übernimmt die Verpflichtung zur kostenlosen Beseitigung von durch Bauarbeiten im Baugebiet "Große Alberthöhe IV" entstehenden Schäden an Erschließungseinrichtungen bis zur vollständigen Bebauung dieses Gebietes, jedoch längstens auf die Dauer von 5 Jahren nach Übergabe der Erschließungs- bzw. Teilerschließungsanlagen.
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Leg.-P.
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Leg.-P
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Unter Berücksichtigung der vorstehenden Änderungen faßt der Stadtrat einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt den Erschließungsvertrag mit dem Gemeinnützigen Siedlungswerk GmbH in Frankfurt für das Baugebiet "Große Alberthöhe IV" in der vorliegenden Form.
Punkt 11/4, ohne Vorlage
Beratung über Bauvoranfragen
a). Änderung der Baufluchtlinie für ein Grundstück der großen Vor- behaltsfläche
Durch Stadtbaumeister Kaltenhäuser wird die beabsichtigte Änderung vorgetragen, welche die Zustimmung des Stadtrates findet.
b) Bauvoranfrage Roßbach
Herr Roßbach beabsichtigt, die vorhandene Garage abzureißen und hier einen Wohnhausneubau zu erstellen. Hierzu ist jedoch die teilweise Bebauung einer im Eigentum der Stadt stehenden Wegeparzelle notwendig.
Nach eingehender Diskussion wird der qm-Preis auf DM 25,-- festgesetzt, der Bauvoranfrage zugestimmt, und diese durch die Verwaltung weitergeleitet.
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