Akte 
Sitzung 18. Februar 1971
Entstehung
Einzelbild herunterladen

16

III. die Übernahme

a) des Lehrlings Fräulein Rita Fresenius in die Vergütungs­gruppe BAT IX nach Ablegung der Lehrlingsprüfung, frühestens mit Wirkung vom 1. ß. 1971 und ihre Höherstufung nach BAT VIII nach halbjährlicher befriedigender Tätigkeit in der Vergütungsgruppe BAT IX,

b) der Lehrlinge Edmund Schaaf und Bernd Neuroth in die Ver­gütungsgruppe BAT IX nach Ablegung der Lehrlingsprüfung, frühestens mit Wirkung vom 1. 8. I97I;

IV. genehmigt die Übernahme der nachgenannten Landesbediensteten in den Dienst der Stadt Montabaur

a) Herrn Walter Müller mit Wirkung vom 1. 2. 1971 unter Ein­stufung in die Vergütungsgruppe BAT V c,

b) Herrn Hans Kirchberg mit Wirkung vom 1. 1. 1971 unter Einstufung in die Vergütungsgruppe VI b;

V. nimmt zustimmend Kenntnis, daß die Schwimmeister Böhmer und Burkard zum 1. 1. 1972 von der Vergütungsgruppe BAT VII in die Vergütungsgruppe BAT VIb eingestuft werden sollen.

VI. Der Stadtrat setzt neu fest die Pauschalvergütung für die Leiterin der Stadtbibliothek von IßO,-- DM auf 180,-- DM monatlich, die Pauschalvergütung für den Archivar von bisher 60,-- auf 90,-- DM monatlich, die Pauschalvergütung für den Standesbeamten auf 100,-- DM jährlich, die Pauschalvergütung für den Leiter der VHS von bisher 30,-- DM auf 90,-- DM mo­natlich, die Pauschalvergütung für den Schriftführer der VHS von bisher ßO, auf 60,-- DM monatlich, die Pauschal­vergütung für den Schwimmeister Böhmer von bisher ßO,-- auf 60, DM monatlich. Diese Pauschalvergütungen sind in Zukunft bei Erhöhung der Angestelltenvergütungen in gleichem Maße anzuheben.

b) Vorlage Nr. 200 a

Der Bürgermeister verläßt den Saal. Der I. Beigeordnete, Herr Eberhard Joras, übernimmt den Vorsitz.

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt die Einstufung des Bürgermeisters in die Besoldungsgruppe A zum nächstmöglichen Termin und beauf tragt die Verwaltung, die Ausnahmegenehmigung für die Anhebung der Stelle des Bürgermeisters von A l4 nach A erneut zu be­antragen.

17