b) für Grundstücke Grundsteuer B
Hebesatz 220
v. H
2. Gewerbesteuer
a) nach Gewerbeertrag und -kapital
Hebesatz 270 v. H.
b) Lohnsummensteuer Hebesatz 500 v. H.
c) Gewerbemindeststeuer jährl. 12,-- DM
3. Hundesteuer jährlich
1. Hund 60,— DM, 2. Hund 90,-- DM, jeder weitere Hund 120,—
§ 3 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rechnungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Stadtkasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000,-- DM festgesetzt.
- In diesem Höchstbetrag sind -,— DM Kassenkredite enthalten, die aufgrund früherer Ermächtigungen aufgenommen und noch nicht zurückgezahlt sind -.
§ 4 Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind 509.000,-- DM festgesetzt. Er soll nach dem Haushai folgende Zwecke verwendet werden:
Bau einer Schulturnhalle 424.000,--
Anlegung eines Parkplatzes 85.000,--
Gemäß § 37 (3) GO hat der Vorsitzende an der Abstimmung genommen.
Punkt 1/6, Vorlage Nr. 194
Beratung und Beschluß über den Haushaltsplan fonds für das R.J. 1971
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt den Haushaltsplan des Hospitalfonds Montabaur für das R.J. 1971? der im ordentlichen Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben mit je 268.970,-- DM und im außerordentlichen Haushalts plan in Einnahmen und Ausgaben mit je 35*668,-- DM abschließt.
, wird auf bsplan für
DM
DM.
nicht teil-
des Hospital
Punkt 1/7s Vorlage Nr. 195
Beratung und Beschluß über die Haushaltssatzung des Hos pitalfonds Montabaur für das R.J. 1971
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

