Akte 
Sitzung 18. Februar 1971
Entstehung
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b) für Grundstücke Grundsteuer B

Hebesatz 220

v. H

2. Gewerbesteuer

a) nach Gewerbeertrag und -kapital

Hebesatz 270 v. H.

b) Lohnsummensteuer Hebesatz 500 v. H.

c) Gewerbemindeststeuer jährl. 12,-- DM

3. Hundesteuer jährlich

1. Hund 60, DM, 2. Hund 90,-- DM, jeder weitere Hund 120,

§ 3 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rechnungs­jahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Stadtkasse in An­spruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000,-- DM festge­setzt.

- In diesem Höchstbetrag sind -, DM Kassenkredite enthalten, die aufgrund früherer Ermächtigungen aufgenommen und noch nicht zurückgezahlt sind -.

§ 4 Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind 509.000,-- DM festgesetzt. Er soll nach dem Haushai folgende Zwecke verwendet werden:

Bau einer Schulturnhalle 424.000,--

Anlegung eines Parkplatzes 85.000,--

Gemäß § 37 (3) GO hat der Vorsitzende an der Abstimmung genommen.

Punkt 1/6, Vorlage Nr. 194

Beratung und Beschluß über den Haushaltsplan fonds für das R.J. 1971

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat genehmigt den Haushaltsplan des Hospitalfonds Montabaur für das R.J. 1971? der im ordentlichen Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben mit je 268.970,-- DM und im außerordentlichen Haushalts plan in Einnahmen und Ausgaben mit je 35*668,-- DM abschließt.

, wird auf bsplan für

DM

DM.

nicht teil-

des Hospital

Punkt 1/7s Vorlage Nr. 195

Beratung und Beschluß über die Haushaltssatzung des Hos pitalfonds Montabaur für das R.J. 1971

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß: