ung vom 3° 1971 I971
Leg.-P. -
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß
Igzung v.
* 10. 1971
. Leg.-P.
Der Stadtrat genehmigt:
I. a) den Haushaltsplan der Stadt Montabaur für das R.J. 1971,
der im ordentlichen Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben mit je 5*158.264,-- DM und
im außerordentlichen Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben mit je 1.972.000,— DM
abschließt,
b) den Stellenplan der Stadtverwaltung für das R.J. 1971 (Seiten 72 - 74 des Haushaltsplanes)
II. a) den Wirtschaftsplan des Wasserwerkes der Stadt Montabaur für
das Wirtschaftsjahr 1971t der in Einnahmen und Ausgaben auf je 580.950,-- DM festgestellt wird,
b) die Stellenübersicht des Wasserwerkes für das Wirtschaftsjahr 1971 (Seite 108 des Haushaltsplanes).
mrr-yy-j: / <
Leg.-P^
i.nykjE'i-;" " Ay < 1
's Leg.-P*
}i^
^E. Leg.-P.
Punkt 1/3. Vorlage Nr. 191
Beratung und Beschlußfassung über die Haushaltssatzung der Stadt für das Rechnungsjahr 1971
Der Stadtrat faßt bei einer Stimmenthaltung folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt gern. §§ 24, 96 und 97 des Selbstverwaltungsgesetzes für Rheinland-Pfalz - Teil A - Gemeindeordnung - in der Fassung vom 25. Sept. 1964 (GVB1. S. 145) folgende Haushaltssatzung der Stadt Montabaur für das R.J. 1971!
§ 1 Der Haushaltsplan für das R.J. 1971 wird im ordentlichen Haushaltsplan
in der Einnahme auf 5*158.264,-- DM in der Ausgabe auf 5*158.264,-- DM
außerordentlichen Haushaltsplan
in der Einnahme auf 1.972.000,-- DM in der Ausgabe auf 1. 972.000,-- DM
festgesetzt.
§ 2 Die Steuersätze (Hebesätze), die für jedes Rechnungsjahr zu beschließen sind, werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- u. forstwirtschaftliche Betriebe
Grundsteuer A
Hebesatz 200 v.H.

