Akte 
Sitzung 18. Februar 1971
Entstehung
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ung vom 3° 1971 I971

Leg.-P. -

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß

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* 10. 1971

. Leg.-P.

Der Stadtrat genehmigt:

I. a) den Haushaltsplan der Stadt Montabaur für das R.J. 1971,

der im ordentlichen Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben mit je 5*158.264,-- DM und

im außerordentlichen Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben mit je 1.972.000, DM

abschließt,

b) den Stellenplan der Stadtverwaltung für das R.J. 1971 (Seiten 72 - 74 des Haushaltsplanes)

II. a) den Wirtschaftsplan des Wasserwerkes der Stadt Montabaur für

das Wirtschaftsjahr 1971t der in Einnahmen und Ausgaben auf je 580.950,-- DM festgestellt wird,

b) die Stellenübersicht des Wasserwerkes für das Wirtschaftsjahr 1971 (Seite 108 des Haushaltsplanes).

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^E. Leg.-P.

Punkt 1/3. Vorlage Nr. 191

Beratung und Beschlußfassung über die Haushaltssatzung der Stadt für das Rechnungsjahr 1971

Der Stadtrat faßt bei einer Stimmenthaltung folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt gern. §§ 24, 96 und 97 des Selbstverwaltungs­gesetzes für Rheinland-Pfalz - Teil A - Gemeindeordnung - in der Fassung vom 25. Sept. 1964 (GVB1. S. 145) folgende Haushaltssatzung der Stadt Montabaur für das R.J. 1971!

§ 1 Der Haushaltsplan für das R.J. 1971 wird im ordentlichen Haushaltsplan

in der Einnahme auf 5*158.264,-- DM in der Ausgabe auf 5*158.264,-- DM

außerordentlichen Haushaltsplan

in der Einnahme auf 1.972.000,-- DM in der Ausgabe auf 1. 972.000,-- DM

festgesetzt.

§ 2 Die Steuersätze (Hebesätze), die für jedes Rechnungsjahr zu be­schließen sind, werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für land- u. forstwirtschaftliche Betriebe

Grundsteuer A

Hebesatz 200 v.H.