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Sollte Horressen noch zu anderen Überlegungen kommen, können diese nur durch Korrekturen innerhalb dieses Betrages berücksichtigt werden. Es soll daher innerhalb der kleinen Kommission verhandelt werden, daß Montabaur in erster Linie nur bereit ist zur Volksschule in Horressen eine Turnhalle zu bauen. Erst in zweiter Linie soll mit Horressen über Vertragsformulierungen verhandelt werden, die Horressen die Gewißheit geben, daß wenigstens eine vergleichbare Einrichtung in Horressen am Ort geschaffen wird, wenn die Schulturnhalle aus schulischen Gründen nicht mehr zur Diskussion steht.
Nach Beratung dieses Tagesordnungspunktes verlassen die Mitglieder des Bau- und Haupt- u. Finanzausschusses, soweit sie nicht Stadtratsmitglieder sind, den Sitzungssaal.
Punkt 4, ohne Vorlage
Beschluß über Ratenzahlungen bzw. Stundungen
Der Stadtrat beschließt, den zinslosen Stundungszeitraum von bisher einem Jahr auf ein halbes Jahr zu reduzieren. Der darüber hinausgehende Stundungszeitraum ist mit banküblichen Zinsen zu belasten. Diese Meinung ist in den vom Stadtbaumeister Kaltenhäuser vorgetragenen Fällen anzuwenden. Die Fälle Neuroth und Adam werden so entschieden, daß durch die bekannten sozialen Verhältnisse eine Stundung wie beantragt über den zinslosen Zeitraum von einem halben Jahr hinaus ohne Erhebung von Verzugszinsen erfolgt.
Punkt 5. Vorlage Nr. 184 und 184 a
Beschluß über den Verkauf von Bauplätzen der Stadt
Sitzung v 18.2.1971 VI.Leg.P.
* vi
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-zung v. 10 . 1971 Leg.-p.
Leg.-I
Vorlage Nr. l84
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt folgende Grundstücksverkäufe:
a) an die Eheleute Herbert Petersen und Frau Anna geb. Schwab die Parzelle Flur ßl, Nr. 298 = 686 qm groß,
b) an die Eheleute Paul Bäcker und Frau Brigitte geb. Krämer die Parzelle Flur ßl, Nr. 288 = 6 ßß qm groß
zum Preise von 2ß,-- DM zuzüglich der Erschließungskosten von 22,-- DM je qm zu den sonst üblichen Auflagen.
Sitzung ^
2I.I.I971 I VI. Leg.-p^,
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