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B. die Stadt Montabaur
verbunden mit einem Miteigentumsanteil von /1.000
das Teileigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. bezeichneten
Tiefgarage
-im Aufteilungsplan umrandet mit der Farbe
C. die Verbandsgemeinde Montabaur
verbunden mit einem Miteigentumsanteil
von /1.000
das Teileigentum an dem im Aufteilungs-
plan mit Nr. bezeichneten
Rathaus
-im Aufteilungsplan umrandet mit der Farbe
Die vorbezeichneten Teileigentumseinheiten sind in sich abgeschlossen im Sinne des § 3 Abs. 2 WEG. Aufteilungsplan und Bescheinigung der Baubehörde gern. § 7 Abs. 4 WEG werden dieser Urkunde als Anlage bei gefügt; auf sie wird Bezug genommen.

