entgegenstehen und ihm das von beiden Parteien Unterzeichnete Übergabeprotokoll (§ 4) vorgelegt wird.
6. Wegen der in dieser Urkunde übernommenen Zahlungs- verpflichtunge unterwirft sich der Käufer - mehrere als Gesamtschuldner - der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde - soweit rechtlich zulässig - und bewilligt die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung ohne Fälligkeitsnachweis.
* § 4
1. Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten an dem Kaufobjekt gehen mit dem Tag der Übergabe auf den Käufer über.
2. Die Übergabe erfolgt, sobald das Kaufobjekt vertragsgemäß erstellt ist und der Restkaufpreis beim Notar hinterlegt ist.
3. Der Verkäufer teilt die Fertigstellung des Kaufobjektes der bauleitende Architekt feststellt, und einen Termin
für die Übergaoeverhandlung dem Käufer mit einer Frist von 2 Wochen zwischen Absendung der Mitteilung und Übergabetermin schriftlich mit.

