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Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der
- Bezirksregierung Koblenz
3^00 Koblenz, Stresemannstr. 3 * 5 , Postfach 269
schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser F^i^t bei der Behörde eingegangen ist.
Anlagen: 5 Hefte
2 Pläne (gerollt)
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Vertretung
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^Beg^aubigt:
Bauamtsrat

