Akte 
Sitzung 18. Dezember 1980
Entstehung
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Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Be­kanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der

- Bezirksregierung Koblenz

3^00 Koblenz, Stresemannstr. 3 * 5 , Postfach 269

schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Wider­spruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser F^i^t bei der Behörde eingegangen ist.

Anlagen: 5 Hefte

2 Pläne (gerollt)

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Vertretung

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^Beg^aubigt:

Bauamtsrat