Akte 
Sitzung 18. Dezember 1980
Entstehung
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Begründung zu den Einschränkungen und Auflagen ,u Abschnitt II Ziffer 1 und Abschnitt III Ziffer 1

Bas 4-geschossige Betriebsgebäude der Firma Möbelvertriebs- InbH Montabaur stellt hinsichtlich der Baumasse einen Fremdkörper innerhalb der Umgebungsbebauung dar. Über­legungen, den Gewerbebetrieb zu verlagern und das Gebau­te abzubrechen oder zumindest in der Baumasse zu reduzie­ren, mußten aus finanziellen Gründen zurückgestellt wer- ' den. Um die bestehende Situation nicht zu verschlechtern, ist es neben der Dokumentation des *Bestandsschutzes er­forderlich, durch Planfestsetzungen sicherzustellen, daß ^ine andersartige Nutzung des Gebäudes in unveränderter ßaumasse - etwa durch Umbau zu einem Mietwohngebäude oder zu einem größeren Gewerbebetrieb - ausgeschlossen ist. *'**'-

Zu Abschnitt II Ziffer 2 und Abschnitt III Ziffer 2

Der Bebauungsplan sieht zwischen dem 4-geschossigen Ge- * bäude der Firma Möbelvertriebs-GmbH Montabaur und der-^r - Straßenrandbebauung am Steinweg einen größeren Gemein- .-, i; schaftssteilplatz vor, dessen Notwendigkeit unbestritten Ist. Die einzelnen Einstellplätze sollen teilweise bis unmittelbar an die geplanten Gebäude heranreichen. Dies Biann aus Gründen des Immissionsschutzes nur dann* zugelas- len werden, wenn gleichzeitig eine zum Gemeinschaftsstell- )latz ausgerichtete Wohnnutzung der Erdgeschoßräume durch entsprechende Planfestsetzungen verhindert wird.

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lu Abschnitt II Ziffer 3 und Abschnitt III Ziffer 3

)ie Straßenrandbebauung an der Wallstraße und am Steinweg Lst überwiegend geschlossen geplant (Planzeichen: g)l Hier­bei ist die Geschoßzahl als Höchstgrenze vorgesehen, so laß innerhalb des geschlossenen Straßenraumes neben den *.wei- und dreigeschossigen Gebäuden auch eingeschossige

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