- 3 -
Begründung zu den Einschränkungen und Auflagen ,u Abschnitt II Ziffer 1 und Abschnitt III Ziffer 1
Bas 4-geschossige Betriebsgebäude der Firma Möbelvertriebs- InbH Montabaur stellt hinsichtlich der Baumasse einen Fremdkörper innerhalb der Umgebungsbebauung dar. Überlegungen, den Gewerbebetrieb zu verlagern und das Gebaute abzubrechen oder zumindest in der Baumasse zu reduzieren, mußten aus finanziellen Gründen zurückgestellt wer- ' den. Um die bestehende Situation nicht zu verschlechtern, ist es neben der Dokumentation des *Bestandsschutzes erforderlich, durch Planfestsetzungen sicherzustellen, daß ^ine andersartige Nutzung des Gebäudes in unveränderter ßaumasse - etwa durch Umbau zu einem Mietwohngebäude oder zu einem größeren Gewerbebetrieb - ausgeschlossen ist. *'**'-
Zu Abschnitt II Ziffer 2 und Abschnitt III Ziffer 2
Der Bebauungsplan sieht zwischen dem 4-geschossigen Ge- * bäude der Firma Möbelvertriebs-GmbH Montabaur und der-^r - Straßenrandbebauung am Steinweg einen größeren Gemein- .-, i; schaftssteilplatz vor, dessen Notwendigkeit unbestritten Ist. Die einzelnen Einstellplätze sollen teilweise bis unmittelbar an die geplanten Gebäude heranreichen. Dies Biann aus Gründen des Immissionsschutzes nur dann* zugelas- len werden, wenn gleichzeitig eine zum Gemeinschaftsstell- )latz ausgerichtete Wohnnutzung der Erdgeschoßräume durch entsprechende Planfestsetzungen verhindert wird.
i
t
t
)
t
lu Abschnitt II Ziffer 3 und Abschnitt III Ziffer 3
)ie Straßenrandbebauung an der Wallstraße und am Steinweg Lst überwiegend geschlossen geplant (Planzeichen: g)l Hierbei ist die Geschoßzahl als Höchstgrenze vorgesehen, so laß innerhalb des geschlossenen Straßenraumes neben den *.wei- und dreigeschossigen Gebäuden auch eingeschossige
- 4 -

