III. Fortsetzung der nichtöffentlichen Sitzung
Punkt 111/1: - Vorlage Nr. 168 - Anlage Nr. 11, 12
Beratung über den Kaufanwärtervertrag und die Teilungserklärung für die Ladenlokale im Rathausneubau
1. Bei der Behandlung dieses Punktes nimmt Notar Dr. Busch, der die Vertragsentwürfe erstellt hat, an der Sitzung teil.
2. Kaufanwärtervertrag - Anlage Nr. 11 -
Der Stadtrat nimmt den als Anlage Nr. 11 beigefügten Entwurf eines Kaufanwärtervertrages zustimmend zur Kenntnis. Ratsmitglied König (CDU) und Ratsmitglied Widner (SPD) erklären für ihre Fraktionen die Zustimmung zum Vertragsentwurf.
Ratsmitglied Schweizer (FWG) erklärt die Ablehnung des Vertragsentwurfes durch die FWG-Fraktion aus grundsätzlichen Erwägungen.
3. Teilungserklärung - Anlage Nr. 12 -
a) Einvernehmlich werden am Text des als Anlage Nr. 12 beigefügten Vertragsentwurfes folgende Änderungen vorgenommen:
In
1. § 1 Ziff. 1 wird auf S. 4 im 1. Abschnitt in der 4. Zeile nach dem Wort "bestimmten" eingefügt: "Zu Wohnzwecken oder"
2. In § 4 Ziff. 6 heißt der letzte Satz: "Hierüber entscheidet in Streitfällen der Rat der Stadt Montabaur".
b) Die Ratsmitglieder Dr. Hütte, König und Manns (alle CDU) sprechen sich für eine Änderung des § 4 Ziff. 4 aus. Statt der im Entwurf enthaltenen Regelung solle folgender Wortlaut in die Vereinbarung aufgenommen werden:
"Jeder Eigentümer trägt die Kosten der Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, soweit es sich im räumlichen Bereich seines Sondereigentums befindet".
Notar Dr. Busch erklärt, eine solche Regelung sei rechtstechnisch möglich, werfe aber auch unübersehbare Fragen auf. Er empfehle daher, § 4 Ziff. 4 in der jetzigen Form bestehen zu lassen, da dieser der Regelung des Wohnungseigentumsgesetzes entspreche. Nach längerer Diskussion stellt Ratsmitglied Dr. Hütte (CDU) um 21.30 Uhr den Antrag auf Sitzungsunterbrechung. Diesem Antrag wird stattgegeben. Die Sitzung wird von 21.30 - 21.40 Uhr unterbrochen.
Nach Wiedereröffnung der Sitzung beantragt Ratsmitglied Dr. Hütte (CDU) über die §§ 4 und 6 des Teilungsvertrages gesondert und sodann über den Vertrag insgesamt abzustimmen. Diesem Antrag wird einvernehmlich stattgegeben.
4. Bürgermeister Mangels stellt den § 4 des Teilungsvertrages in der Form des Vertragsentwurfes von Notar Dr. Busch zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis: § 4 des Teilungsvertrages wird mehrheitlich bei 1 Neinstimme in der von Notar Dr. Busch vorgeschlagenen Form angenommen.
5. § 6 wird ebenfalls mehrheitlich in der von Notar Dr. Busch im Vertragsentwurf vorgeschlagenen Form angenommen.
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