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Zu Ziff. 4 erklärt Ratsmitglied Widner, die SPD-Fraktion werde sich dem Kompromißvorschlag der CDU-Fraktion nicht verschließen.
3. Ratsmitglied Schweizer (FWG) erklärt, die FWG-Fraktion sei gegen den Bebauungsplan "Altstadt II" bei seiner Aufstellung gewesen und werde deshalb auch gegen die Ziff. 1 - 3 der Vorlage Nr. 173 stimmen.
Im übrigen sei aus den Auflagen der Bezirksregierung abzuleiten, daß auch der Bebauungsplan "Altstadt II" in einigen Punkten abänderbar sei.
Zur Ziff. 4 (Kleiner Markt 15) und dem Vorschlag der CDU-Fraktion auf Einholung von Gutachten erklärt Ratsmitglied Schweizer, die FWG-Fraktion sei in jedem Fall für die Erhaltung des Gebäudes, unabhängig von den Aussagen eines Gutachtens. Insofern sei für sie das Gutachten entbehrlich.
4. Ratsmitglied König (CDU) erklärt, für ihn habe die Verkehrsführung Priorität.
Sollte das von der CDU-Fraktion gewünschte Gutachten über die Erhaltungswürdigkeit des Hauses zu dem Ergebnis führen, daß dieses Gebäude nicht erhaltenswert sei, müsse man überlegen, ob durch den Abriß des Gebäudes nicht die städtebauliche Situation im Bereich des Kleinen Marktes durch eine Baulücke beeinträchtigt werde.
In diesem Fall biete es sich evtl, an, durch einen Neubau die Baulücke zu schließen und diesen so zu konzipieren, daß eine Verkehrsführung von der Bahnhof- Straße über den Steinweg möglich sei.
5. Der Stadtrat faßt mit 17 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen folgenden Beschluß:
1. Die Auflagen der Bezirksregierung Koblenz zum Bebauungsplan "Altstadt II", aufgeführt im Genehmigungsbescheid vom 21.10.1980, unter Ziff. II 1 bis 4 und III 1 bis 5, werden anerkannt.
2. Die Auflage 111/6 - Aufstellung eines Grünordnungs- und Gestaltungsplanes - wurde von der Bezirksregierung Koblenz schriftlich zurückgenommen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß den Auflagen einen Ergänzungsplan aufzustellen und den zuständigen Fachausschüssen sowie dem Stadtrat erneut zur Beratung bzw. Beschlußfassung vorzulegen.
6. Bürgermeister Mangels konkretisiert den Antrag der CDU-Fraktion (s.o. Ziff. 1) und stellt ihn zur Abstimmung.
7. Ratsmitglied Schweizer (FWG) stellt den Antrag "zur Geschäftsordnung" über Ziff. 4 der Vorlage Nr. 173 ("... als erhaltenswert auszuweisen").
Nach Diskussion über diesen Antrag wandelt er ihn um in einen Antrag auf Sitzungsunterbrechung. Dem Antrag wird stattgegeben. Die Sitzung wird von 19.20 Uhr bis 19.25 Uhr unterbrochen. Nach Wiedereröffnung erklärt Ratsmitglied Schweizer, die Erhaltung des Gebäudes sei für die FWG-Fraktion vorrangig. Die Verkehrsführung habe für sie nur nachrangige Bedeutung. Gleichwohl wolle man sich der Einholung eines Gutachtens nicht verschließen.
8. Der Stadtrat faßt mit 24 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
Zur Beurteilung der Frage, ob das Haus "Kleiner Markt 15" im Sinne der bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes zum Abriß vorgesehen wird oder im Bebauungsplan als erhaltenswert auszuweisen ist, soll eine gutachtliche Stellungnahme der Unteren Landespflegebehörde eingeholt und dem Stadtrat vorgelegt werden. Darüber hinaus soll im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung unter den Aspekten der künftigen Verkehrsführung (Fußgängerzone - Bahnhofstraße als Einbahnstraße) untersucht werden, ob die Einfahrt zum Steinweg ohne Abriß des Hauses mit den üblichen im Verkehr zugelassenen Fahrzeugen möglich ist.
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