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Bürgermeister Mangels, der Bau des Weges sei aus tatsächlichen Gründen (die Eigentumsverhältnisse sind nicht zu regeln) ohnehin nicht möglich.
Ratsmitglied Widner besteht auf seinem Antrag.
1.6.3 Bürgermeister Mangels äußert sein Bedauern, daß SPD- und FWG-Fraktion noch nicht die Daten über das Investitionsprogramm für das Jahr 1981 vorgelegt haben. Er macht darauf aufmerksam, daß dies zu Verzögerungen bei der Vorlage des Haushaltsplanes 1981 führen kann.
1.6.4 Unter Hinweis auf den Antrag von Ratsmitglied Widner, bei der HHSt. 460.940 die Verpflichtungsermächtigung über 100 000,-- DM zu streichen, erklärt Bürgermeister Mangels, die Verwaltung habe aufgrund des Stadtratsbeschlusses, das Gebäude anzumieten, mit der Finanzverwaltung ernsthafte Verhandlungen geführt. Das Ergebnis der Verhandlungen stehe noch nicht fest. Er bittet Ratsmitglied Midner, zum jetzigen Zeitpunkt auf den Antrag zu verzichten.
Ratsmitglied Widner erklärt den Verzicht auf den Antrag.
1.6.5 Unter Hinweis auf die kritischen Äußerungen von Ratsmitglied Schweizer (FWG) und dessen Forderung nach sorgfältiger Aufstellung des Haushaltsplanes 1981 erklärt Bürgermeister Mangels, jeder Haushaltsplan werde von der Verwaltung sorgfältig aufgestellt. Zu Beginn des Haushaltsplanes steckten jedoch in jedem Haushaltsplan Unwägbarkeiten bezüglich der Durchführbarkeit der Maßnahmen. Er stimme jedoch mit der Beurteilung überein, daß der Haushaltsplan 1981 ein sehr wichtiger sei, und daß es notwendig sei, die Investitionen sorgfältig abzustimmen.
2. Abstimmungen:
2.1 Die Abstimmung über den Antrag von Ratsmitglied Widner (SPD) bei der HHSt.
461.950 50 000,-- DM zu streichen, ergibt 6 Ja-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen
und 17 Nein-Stimmen. Damit ist der Antrag abgelehnt.
2.2 Der Stadtrat faßt mit 25 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-
Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht um
vermindert um
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl.
der Nachträge gegenüber
auf nunmehr
bisher
festgesetzt
DM
DM
a) im Verwaltungshaushalt die Einnahmen 196 900,--
10 759 760,--
10 956 660,--
die Ausgaben 196 900,--
b) im Vermögenshaushalt
10 759 760,--
10 956 660,--
die Einnahmen
706 700,—
9 343 100,--
8 636 400,--
die Ausgaben
706 700,—
9 343 100,--
8 636 400,--
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