2
!l<
2.3.
3 .
3.1
3.2.
3.3.
Zuschüsse werden nur an Vereine und Jugendgemeinschaften mit mindestens zehn jugendliche^Mitglieder^ die Einwohner von Montabaur sind und das 19. Lebensjahr am 31.12. des Jahres der Antragstellung nicht vollendet haben^gezahlt.
Förderungsumfang
Die Stadt Montabaur gewährt den Vereinen bzw. Jugendgemeinschaften für jedes jugendliche Mitglied (Stichtag der Mitgliedschaft ist der 1. 1. des Jahres, für das der Antrag gestellt wird) Zuschüsse.
Der Zuschußbetrag besteht aus einem Grundbetrag in Höhe von 2oo,— DM je Verein bzw. Jugendgemeinschaft.
Dieser Betrag erhöht sich Jugendlichen, um lo,— DM.
Der Grundbetrag sowie der Zuschußbetrag w^r&^dem Verein bzw. Jugendgemeinschaft jährlich nur einmal bewilligt. Bei einer Mitgliedschaft des Jugendlichen in mehreren Vereinen bzw. Jugendgemeinschaften wird jedem Verein bzw. Jugendgemeinschaft für diesen Jugendlichen der jährliche Zuschuss gewährt.
4.
4.1
4.2
4.3.
Antragsverfahren
Zuschüsse werden nur nach vorheriger schriftlicher Beantragung gewährt.
Antragsberechtigt ist der Verein oder die Jugendgemeinschaft, vertreten durch den Vorstand.
Dem Antrag ist eine Aufstellung mit Angabe der Vor- und Nachnamen, der Geburtsdaten und der Anschriften für die Mitglieder, für die der Zuschuss gewährt werden soll, beizufügen.
Die Richtigkeit der Angaben und der Mitgliedschaften, ist vom Vorsitzenden durch Unterschrift zu bestätigen.
- 3 -

