Akte 
Sitzung 25. September 1980
Entstehung
Einzelbild herunterladen

Anlage 4 zur Niederschrift

Ortsverband Montabaur

5430 Montabaur , den 19. Aug. 1980

ENTWURF

RICHTLINIEN

zur Förderung der Jugendarbeit in der Stadt Montabaur

Förderungszweck

Die Stadt Montabaur unterstützt Vereine und Jugend­gemeinschaften, die innerhalb der Stadt Montabaur Jugendarbeit betreiben, durch die Gewährung von

Zuschüssen.nach Maßgabe dieser Richtlinien im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

yörderungsberechtigung

Förderungsberechtigte sind Vereine und Jugendgemein­schaften, die vom Land Rheinland-yPfalz oder vom Westerwaldkreis alrs für förderungswürdig im Sinne der Jugendpflege anerkannt sind.

Uber die Förderungswürdigkeit weiterer Jugendgemein schäften entscheidet der Stadtrat. Eine Anerkennung der Förderungswürdigkeit ist nur möglich, wenn die Jugendgemeinschaften die Voraussetzungen nach den Landesrichtlinien für die Anerkennung der Förderungs Würdigkeit im Sinne der Jugendpflege erfüllt^^.