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Ratsmitglied Widner (SPD) plädiert für eine Zustimmung zum Inhalt der Vorlage.
Er vertritt die Auffassung, das Gebäude auf dem Flurstück Nr. 47/3227 in Flur 17 (ehemaliges Gefängnis) habe historischen Wert. Es sollte daher nicht abgerissen, sondern als erhaltungswürdig ausgewiesen werden. Bislang stünden noch keine drohenden Planungsschäden einer Änderung des Bebauungsplanes entgegen. Die im Plan ausgewiesene geschlossene Bebauung dieser Bauzeile sei für ihn negativ. Vielmehr solle das Gebäude erhalten und mit einer Grünfläche umgeben werden.
4. Für die FWG-Fraktion erklärt deren Vorsitzender Schweizer die Zustimmung zu den Punkten 1 und 2 der Vorlage Nr. 144.
Zu Ziff. 3 stellt er den Anderungs- bzw. Ergänzungsantrag, die übrige Fläche solle in Zusammenhang mit der Erweiterung des Sanierungsgebietes "Altstadt I" städtebaulich neu geordnet werden.
§ *
5. Bürgermeister Mangels warnt nachdrücklich davor, die Änderung des Bebauungsplanes im Sinne der Vorlage zu beschließen. Er verweist darauf, das geschlossene Konzept des Bebauungsplanes "Altstadt I" sei "Geschäftsgrundlage" bei der Bewilligung von Zuschüssen aus Mitteln des Sanierungsfonds gewesen. Eine Änderung dieser Pläne könne zu einem "Wegfall der Geschäftsgrundlage" führen. Dies könne für die Stadt überaus negative Folgen haben. Er appelliert an die Ratsmitglieder, die Stadt vor Schaden zu bewahren.
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6. Die Abstimmung über die Vorlage Nr. 144 bringt folgendes Ergebnis:
10 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung, 14 Nein-Stimmen, damit ist der Antrag abgelehnt.
Ratsmitglied Rossbach, Rudolf (FUG) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und den Sitzungstisch verlassen.
Punkt 11/15: - Vorlage Nr. 145 -
Beratung und Beschlußfassung über eine außerplanmäßige Ausgabe für das Haushaltsjahr 1980
a) Der Stadtrat faßt mit 25 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung folgenden Beschluß:
Der Rat stimmt der Leistung der erheblichen außerplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1980 bei der Haushaltsstelle 63059.986 (Zuschüsse an private Unternehmen) in Höhe von 30 500,-- DM zu.
Die Deckung erfolgt durch Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.
b) Entscheidung über eine außerplanmäßige Ausgabe für die Installation einer Weihnachtsbeleuchtung in der Elisabethenstraße _
Der Stadtrat faßt mit 22 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen folgenden Beschluß:
Der Stadtrat stimmt der Leistung der erheblichen außerplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1980 bei der HHSt. 790.636 in Höhe von 2 100,— DM zu.
Die Deckung erfolgt durch eine Verminderung Per Zuführung des Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt.
Die Ratsmitglieder Wilhelm Wahl und Helga Schneider (beide CDU) haben wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und den Sitzungstisch verlassen.
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