Akte 
Sitzung 25. September 1980
Entstehung
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Die Ratsmitglieder Schneider, Helga und Fritz Schwind (beide CDU), Rudolf Rossbach (FUG) und Hugo Kochern (FDP) haben wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und den Sitzungstisch verlassen.

Punkt 11/13: - Vorlage Nr. 143 - Anlage Nr. 9

Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß einer Veränderungs­sperre für das Erweiterungsgebiet zum Sanierungsgebiet "Altstadt I" (Gebiet im Bereich der Biergasse, des Gäulsbaches und der Färberbachstraße)

1. Die Verwaltung macht darauf aufmerksam, daß der Geltungsbereich der Veränderungs­sperre um die Flurstücke 110/2979 und 111/2979 sowie 92/2979 und 91/2979 in Flur 17 erweitert werden muß.

2. Der Stadtrat faßt mit 22 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:

1. Der Rat beschließt, die Satzung über eine Veränderungssperre für das

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o.a. Gebiet, wie sie in der heutigen Sitzung Vorgelegen hat.

2. Der Beschluß vom 27.8. 1980 in gleicher Sache wird aufgehoben.

Die Ratsmitglieder Helga Schneider und Fritz Schwind (beide CDU), Rudolf

Rossbach (F^G) und Hugo Kochern (FDP) haben wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und den Sitzungstisch verlassen.

Punkt 11/14: - Vorlage Nr. 144 - Anlage Nr. 10 -

Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes

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Altstadt I" (Sanierungsgebiet westlicher Bereich)

1. Bürgermeister Mangels weist darauf hin, daß die Vorlage den Inhalt der Mehr­heitsentscheidung in der letzten Sitzung des Haupt-, Finanz- und Bauausschusses wiedergibt, nicht aber die Vorstellungen der Verwaltung. Es treffe zu, daß

der Entscheidung des Haupt-, Finanz- und Bauausschusses ein Antrag der SPD- Fraktion zu Grunde liege und die SPD-Fraktion gegenüber der Verwaltung erklärt habe, diese Angelegenheit könne bis zur nächsten Sitzung des Stadtrates hinaus­geschoben werden. Die Verwaltung habe sich jedoch an die Mehrheitsentscheidung der beiden Ausschüsse gehalten.

2. Ratsmitglied Dr. Hütte (CDU) erklärt, seine Fraktion lehne den Inhalt der

Vorlage und damit die Änderung des Bebauungsplanes "Altstadt I" im west­lichen Bereich ab. Zur Begründung führt er an, es gehe nicht an, daß Planungen "aus einem Guß"nach Kommunalwahlen völlig aufgegeben würden, überdies ergebe sich die sachliche Notwendigkeit, den Konrad-Adenauer-Platz im westlichen Bereich durch ein Geschäftshaus abzuschließen. Seine Fraktion werde nur zur gegebenen Zeit beantragen, die zulässige Geschoßhöhe auf maximal drei Geschosse zu reduzieren. Diese Aussage begründet er mit dem Hinweis auf die Reduktion der Geschoß der Kreissparkasse.

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