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Der Stadtrat faßt mit 24 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung folgenden Beschluß:
Der Anteil der Stadt am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Burgstraße wird entgegen des Stadtratsbeschlusses vom 25.4.1978 um 5 v. H. erhöht und nunmehr auf 25 v. H. festgesetzt.
Ratsmitglied König (CDU) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und den Sitzungstisch verlassen.
Punkt 11/12: - Vorlage Nr. 142 - Anlage Nr. 8 -
Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Erweiterungsgebiet zum Sanierungsgebiet "Altstadt I" (Gebiet im Bereich der Biergasse, des Gäulsbaches und der Färberbachstraße)
1. Die Verwaltung beantragt, das Gebiet des Bebauungsplanes, das aus der Anlage Nr. 8 ersichtlich ist, um die Grundstücke in Flur 17 Flurstück 110/2979 und 111/2979 (Rotibrust) sowie 92/2979 und 91/2979 (Homann) zu erweitern. Die Grundstücke sollen im den Bebauungsplan mit einbezogen werden, um die rechtliche Handhabe für die weiteren Grundstücksverhandlungen zu schaffen.
2. Ratsmitglied Dr. Hütte (CDU) stellt den Antrag, die Begründung der Vorlage Nr.
142 (Anlage Nr. 8) zu ändern. Statt der im letzten Satz vorgesehenen Information an den Planer,daß für das Plangebiet Frei-, Grün- und Abstellflächen für den ruhenden Verkehr einzuplanen sind, soll der Planer informiert werden, daß der Bereich der Scheunen neu aufgeplant werden soll. Er erinnert an die Zielvorstellung seiner Fraktion, diesen Bereich als Vorbehaltsfläche für eine Erweiterung des Geschäftszentrums zu einem späteren Zeitpunkt vorzuhalten. Die ursprüngliche Konzeption, von der auch die Begründung zur Vorlage ausgeht, habe darauf beruht, daß man in diesem Bereich in der Zwischenzeit Frei-, Grün- oder Abstellflächen ausweisen wollte. Zwischenzeitlich sei man jedoch zu der Erkenntnis gekommen,
daß in diesem Fall bei der späteren Realisierung der Planungsabsichten (Bau von Geschäftshäusern) die Anlieger Planungsschäden geltend machen können. Daher solle in diesem Bereich ein Mischgebiet für gemischt genutzte Geschäftshäuser ausgewiesen werden. Bis zu deren Realisierung könnten die Flächen (unbeschadet der Festsetzung des Bebauungsplanes) als Frei-, Grün- oder Abstellfläche genutzt werden.
3. Ratsmitglied Midner (SPD) spricht sich gegen eine derartige Festsetzung im jetzigen Zeitpunkt aus. Vielmehr sollte man dem Planer "freie Hand" lassen für seine Überlegungen.
4. Bürgermeister Mangels schlägt vor, den letzten Absatz der Begründung zu streichen. Dieser Vorschlag wird allgemein akzeptiert.
5. Der Stadtrat faßt mit 21 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung folgenden Beschluß:
Für den Bereich zwischen Gäulsbach, Färberbachstraße, hintere Grundstücksgrenze der Bauzeile an der Hospitalstraße und dem Parkplatz "Kalbswiese" wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bereich soll in die Sanierungsplanung "Altstadt I" mit einbezogen werden. In den Bebauungsplan und in den Sanierungsplan "Altstadt I sollen auch die Grundstücke in Flur 17 Flurstücke 110/2979 und 111/2979 sowie 92/2979 und 91/2979 mit einbezogen werden.
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