Akte 
Sitzung 27. August 1980
Entstehung
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b) Der Änderung wird in der vorgelegten Form zugestimmt.

c) Gern. § 2a Abs. 6 BBauG wird die Offenlage der Änderung beschlossen.

d) Die Bürgerbeteiligung gern. § 2a BBauG wird in der Form durchgeführt, daß die Anderungsunterlagen während eines Zeitraumes von 2 Wochen beim Bauamt der Verbandsgemeinde Montabaur eingesehen werden können.

Die Ratsmitglieder Plüschke (SPD) und Roßbach (FWG) haben wegen Vorliegen von Sonderinteresse an der Beratung und Beschlußfassung nicht teilgenommen und den Sitzungstisch verlassen.

3. Erneuter Beschluß über den Bebauungsplan "Hemchen".

Im Zusammenhang mit der Erörterung des Bebauungsplanes "Himmelfeld I", 2. Abschnitt und der dort festgesetzten Dachneigung für Sattel- und Walmdächer von 10 - 18° wird^angeregt, auch für das Baugebiet "Hemchen" die Mindestdachneigung nicht - wie soeben beschlossen - auf 15°, sondern auf 10° festzusetzen.

Der Stadtrat faßt mit 20 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung folgenden Beschluß:

Der TO-Punkt 11/7 wird unter Ziff. 1 so geändert, daß die Mindestdachneigung nicht 15°, sondern 10° beträgt.

Ratsmitglied Manns (CDU) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und den Sitzungstisch verlassen.

Punkt 11/9: - Vorlage Nr. 131 - Anlage Nr. 5

Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben Der Stadtrat faßt mit 22 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:

Der Stadtrat stimmt der Leistung der erheblichen überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1980 bei der Haushaltsstelle 000.582 (Pflege partnerschaftlicher Beziehungen - Haushaltsansatz 30 000,-- DM -) in Höhe von 15 000,-- DM zu.

Die Deckung erfolgt durch Erlöse aus dem Verkauf von Partnerschaftssouveniers (HHSt. 000.130 = 2 000,-- DM)und die Inanspruchnahme der Deckungsreserve (HHSt. 910.850 = 13 000, DM).

In diesem Zusammenhang regt Ratsmitglied Dr. Hütte (CDU) an, den Film über die Partnerschaftsfeiern vor der nächsten Bürgerversammlung vorzuführen.

Punkt 11/10: - Vorlage Nr. 132 -

Beschlußfassung über die Einleitung des Umlegungsverfahrens für das Baugebiet "Horresser Berg" gern. § 47 BBauG

Der Stadtrat faßt mit 22 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:

Gemäß § 47 des Bundesbaugesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949), i. V. m. § 1 Abs. 1 der Ersten Landesverordnung zur Durchführung des Bundesbau­gesetzes in der jeweils geltenden Fassung wird für ein Teilgebiet des Bebauungs­planes "Horresser Berg", in das auch Teile mit der Katasterlagebezeichnung "Grubenfeld", "Am Berg" und "Bauchhohl" einbezogen sind, die Umlegung eingeleitet. Das Umlegungsverfahren erhält die Bezeichnung "Horresser Berg".

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