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Punkt 11/7: - Vorlage Nr. 129 -
Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Hemchen" aufgrund der Auflagen der Kreisverwaltung
a) Beschluß über die Offenlage gern. § 2a Abs. 6 BBauG
b) Beschluß über den Verzicht auf die erneute Bürgerbeteiligung (§ 2a Abs. 4 BBauG)
1. Die Verwaltung regt an. den Inhalt der Vorlage Nr. 129 um den Satz "Die Mindest dachneigung beträgt 15 ." zu ergänzen. Dazu werden kontroverse Auffassungen dis kutiert.
2. Der Stadtrat faßt mit 17 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und 3 Stimmenthaltungen folgenden Beschluß:
1. Die Mindestnachneigung beträgt 15°.
2. Der Bebauungsplan "Hemchen" wird aufgrund der Auflagen der Kreisverwaltung (Nichtzulassung von Flachdächern) und des Beschlusses des Stadtrates (Anerkennung der Auflagen) vom 26.6.1980 gern. § 2a Abs. 6 BBauG offengelegt.
3. Auf die Bürgerbeteiligung wird gern. § 2a Abs. 4 BBauG verzichtet.
Ratsmitglied Manns (CDU) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und den Sitzungstisch verlassen.
Punkt 11/8: - Vorlage Nr. 130 -
Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Himmelfeid I", 2. Abschnitt (aufgrund der Forderungen der Kreisverwaltung)
a) Anderungsbeschluß
b) Zustimmungsbeschluß
c) Beschluß über die Offenlage gern. § 2a Abs. 6 BBauG
d) Beschluß über die Bürgerbeteiligung (§ 2a BBauG)
1. Ratsmitglied Midner (SPD) beantragt, die Vorlage Nr. 130 unter Punkt d) so
zu ändern, daß die Dauer der Bürgerbeteiligung (Auslegung der Planunterlagen) von 2 auf 4 Mochen erhöht wird, zieht seinen Antrag aber nach Sachaufklärung durch die Verwaltung zurück.
2. Der Stadtrat faßt mit 20 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
Der Bebauungsplan "Himmelfeld I" (2. Abschnitt) wird wie folgt geändert:
a) Im bisherigen Flachdachbereich - zwischen B 255 und Straße "Am Himmelfeld" (im westlichen Bereich) und zwischen der Straße "Am Himmelfeld" und der Planbereichsgrenze am Himmelfeldwald - werden außer Flachdächern auch Sattel- und Malmdächer bis zu einer max. Dachneigung von 18° zugelassen.
Für den übrigen Planbereich werden Sattel- und Malmdächer zugelassen. Dachneigung 10 - 18° (keine Flachdächer).
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