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Punkt 11/2: - Vorlage Nr. 123 - Anlagen Nr. 3 und 4
Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß einer Veränderungssperre für das Erweiterungsgebiet zum Sanierungsgebiet "Altstadt I"
(Gebiet im Bereich der Biergasse, des Gäulsbaches und der Färberbachstraße)
!'
Der Stadtrat faßt mit 22 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
Der Rat beschließt die Satzung über eine Veränderungssperre für das Erweiterungsgebiet "Altstadt I" (Sanierungsgebiet), wie sie in der heutigen Sitzung Vorgelegen
,ig vom 7 1980
hat.
P. VIII
VIII
Punkt 11/3: - Vorlage Nr. 125a und 125 -
Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplan "Auf dem oberen Wassergraben III"
a) Bedenken und Anregungen im Rahmen des Anhörverfahrens der Träger öffentlicher Belange gern. § 2 Abs. 5 BBauG - Vorlage Nr. 125a
Der Stadtrat faßt mit 21 Ja-Stimmen folgenden Beschluß: Kevag, Koblenz
j vom
L980
.VIII
Den Anregungen, die Leitungsführungen und die Versorgungsflächen für die Errichtung einer garagenähnlichen Trafostation im Plan auszuweisen, wird entsprochen.
Straßenbauamt Diez
Der im vorliegenden Bebauungsplanentwurf dargestellte Anschluß der Rhönstraße und die festgesetzte Verkehrsführung wird beibehalten. Der Empfehlung im Verkehrsgutachten von Prof. Leibbrand wird nicht gefolgt.
Katasteramt Montabaur
Der Rat stellt fest, daß die Bedenken des Katasteramtes hinsichtlich der entlang der Eifel Straße verlaufenden Böschungssignatur unzutreffend sind.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Katasteramt entsprechend zu informieren.
Ratsmitglied Manns (CDU) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und den Sitzungstisch verlassen.
b) Zustimmungsbeschluß und Beschluß über die Offenlage gern. § 2a Abs. 6 BBauG - Vorlage Nr. 125 - __
Der Stadtrat faßt mit 21 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
Dem Bebauungsplanentwurf wird in der vorgelegten Form zugestimmt.
Gleichzeitig wird die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes in der vorliegende* Form gern. § 2a (6) BBauG beschlossen.
Ratsmitglied Manns (CDU) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und den Sitzungstisch verlassen.
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