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18,97 x 30 Jahre = 569,10 DM x 18 = 10.243,80 DM 18,97 x 50 Jahre = 948,50 DM x 24 = 22.764,00 DM
33.007,80DM
Bei dieser Berechnung wurde die unterschiedliche Grabstellenzahl und Ruhefrist- bzw. Nutzungsdauer berücksichtigt.
Es werden folgende Gebühren veranschlagt:
Reihenurnennischen 500,00 DM (abgerundet)
Wahlurnennischen 1.000,00 DM (aufgerundet)
IV. SONSTIGE GEBÜHREN
1. Benutzung der Friedhofshalle
Personalkosten 40,00 DM
Sachkosten 10,00 DM
50,00DM
2. Bei reiner Aufbewahrung der Leichen entstehen lediglich Kosten und für die Bereitstellung eines Standplatzes für den Sarg.
3. Sonstige Kosten fallen nicht an.
4. Benutzung des Sezierraumes
Personalkosten 120,00 DM
Sachkosten 30,00 DM
150,00DM
Der hohe Personalkostenaufwand entsteht durch die besonders sorgfältig durchzuführende Desinfektion der Räume, der Kleidung und der Geräte.

