Akte 
Sitzung 26. Juni 1980
Entstehung
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18,97 x 30 Jahre = 569,10 DM x 18 = 10.243,80 DM 18,97 x 50 Jahre = 948,50 DM x 24 = 22.764,00 DM

33.007,80DM

Bei dieser Berechnung wurde die unterschiedliche Grabstellen­zahl und Ruhefrist- bzw. Nutzungsdauer berücksichtigt.

Es werden folgende Gebühren veranschlagt:

Reihenurnennischen 500,00 DM (abgerundet)

Wahlurnennischen 1.000,00 DM (aufgerundet)

IV. SONSTIGE GEBÜHREN

1. Benutzung der Friedhofshalle

Personalkosten 40,00 DM

Sachkosten 10,00 DM

50,00DM

2. Bei reiner Aufbewahrung der Leichen entstehen lediglich Kosten und für die Bereitstellung eines Standplatzes für den Sarg.

3. Sonstige Kosten fallen nicht an.

4. Benutzung des Sezierraumes

Personalkosten 120,00 DM

Sachkosten 30,00 DM

150,00DM

Der hohe Personalkostenaufwand entsteht durch die besonders sorgfältig durchzuführende Desinfektion der Räume, der Kleidung und der Geräte.