Akte 
Sitzung 26. Juni 1980
Entstehung
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1.3.

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Überlassung von Reihengrabstätten für Urnen

Die benötigte Fläche beträgt ca. 30 % der Fläche einer Reihengrabstätte

- Friedhof an der Friedensstraße 30 % von 500,00 DM =

150,00 DM

Friedh. i.d. Stadtteilen 30% von 300,00 DM =

90,00 DM

1.4.

2 . 2 .

Für die Mitbenutzung einer bereits belegten Grabstätte entstehen keine tatsächlichen Kosten, da diese bereits bei der Überlassung bzw. beim Erwerb des Nutzungs­rechts bezahlt wurden.

Aus Gleichbehandlungsgründen wird jedoch eine An­erkennungsgebühr von 10 % der jeweiligen Gebühr er­hoben .

Gleiche Größe wie Reihenurnengrabstätte,jedoch Nutzungsdauer 50 Jahre

150,00 DM x 50 Jahre = 250,00 DM

30 Jahre

90,00 DM x 50 Jahre = 150,00 DM

30 Jahre

2.3. Begründungs. Ziff. 1.4.

3.1. Der Anteil der Wahlgrabstellen an der Gesamtgrabstellenzahl und beträgt bei Erdgräbern 60 % .

4.1.

Für die Urnenmauern kann von dem gleichen Anteil ausgegangen werden.

Als Berechnungsgrundlage dient die neu errichtete Urnenmauer auf dem Friedhof a.d. Friedensstraße

Herstellungskosten 33.000,00 DM

geschaffen wurden 42 Urnennischen

davon 24 Wahlnischen (60% der Gesamtzahl)

18 Reihennischen

18 Reihennischen x 30 J. Ruhefrist = 24 Wahlnischen x 50 J. Nutzungsdauer =

1200

540

33.000 (Herst.kosten) 1740

1740

18,97 (Kostenfaktor)

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