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1.3.
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Überlassung von Reihengrabstätten für Urnen
Die benötigte Fläche beträgt ca. 30 % der Fläche einer Reihengrabstätte
- Friedhof an der Friedensstraße 30 % von 500,00 DM =
150,00 DM
Friedh. i.d. Stadtteilen 30% von 300,00 DM =
90,00 DM
1.4.
2 . 2 .
Für die Mitbenutzung einer bereits belegten Grabstätte entstehen keine tatsächlichen Kosten, da diese bereits bei der Überlassung bzw. beim Erwerb des Nutzungsrechts bezahlt wurden.
Aus Gleichbehandlungsgründen wird jedoch eine Anerkennungsgebühr von 10 % der jeweiligen Gebühr erhoben .
Gleiche Größe wie Reihenurnengrabstätte,jedoch Nutzungsdauer 50 Jahre
150,00 DM x 50 Jahre = 250,00 DM
30 Jahre
90,00 DM x 50 Jahre = 150,00 DM
30 Jahre
2.3. Begründungs. Ziff. 1.4.
3.1. Der Anteil der Wahlgrabstellen an der Gesamtgrabstellenzahl und beträgt bei Erdgräbern 60 % .
4.1.
Für die Urnenmauern kann von dem gleichen Anteil ausgegangen werden.
Als Berechnungsgrundlage dient die neu errichtete Urnenmauer auf dem Friedhof a.d. Friedensstraße
Herstellungskosten 33.000,00 DM
geschaffen wurden 42 Urnennischen
davon 24 Wahlnischen (60% der Gesamtzahl)
18 Reihennischen
18 Reihennischen x 30 J. Ruhefrist = 24 Wahlnischen x 50 J. Nutzungsdauer =
1200
540
33.000 (Herst.kosten) 1740
1740
18,97 (Kostenfaktor)
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