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Bei dieser Berechnung werden die tatsächlichen Herstellungskosten unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Grabstättenzahl, der Grabgröße und der Ruhefrist ermittelt.
2) Unterhaltungskosten
Für die Unterhaltung der Anlagen, Grabzwischenwege usw. wird ein jährlicher Pauschalsatz von 5,00 DM/Grabstätte veranschlagt.
Reihengrabst. 5,00 DM x 30 J. Ruhefrist = 150,00 DM
Wahlgrabst. 5,00 DM x 50 J. Nutzungsdauer = 250,00 DM
3) Bewirtschaftungskosten Erfahrungssatz für Wassergeld
- Reihengrabst. (30 J.) 15,00 DM
-Wahlgrabst. (50 J.) 25,00 DM
Erfahrungssatz für Abfallbeseitigung je Grab und Jahr 3,00 DM
- Reihengrabst. (30 J.) 90,00 DM
-Wahlgrabst. (50 J.) 150,00 DM
(Die Pauschal- und Erfahrungssätze wurden der Fachzeitschrift "Deutsche Friedhofskultur" Nr. 10/79 S. 248 entnommen und basieren auf langjährigen Ermittlungen vieler Friedhofsverwaltungen)
Zusammenstellung:
Herstellungskosten
Unterhaltungskosten
Bewirtschaftungskosten
Reihengrabst. 250,00 DM 150,00 DM 105,00 DM
505,00 DM
Wahlgrabst. 560,00 DM 250,00 DM 175,00 DM
985,00 DM
Durch Auf- bzw. Abrundung entstehen für den Friedhof an der Friedensstraße Gebühren von 500,00 DM bzw. 1.000,00 DM für Reihen- bzw. Wahlgrabstätten.
Bei den Friedhöfen der Stadtteile sind keine genauen Herstellungskosten - mehr zu ermitteln. Es werden daher Pauschalsätze von 75,00 DM für Reihengrabstätten und 150,00 DM für Wahlgrabstätten in Ansatz gebracht. Die o.a. Unterhaitungs- und Bewirtschaftungskosten bleiben gleich, so daß auf den Friedhöfen der Stadtteile folgende Gebühren zu veranschlagen
Reihengrabstätten 330,00 DM (abgerundet 300,00 DM) Wahlgrabstätten 575,00 DM (aufgerundet 600,00 DM)

