Akte 
Sitzung 26. Juni 1980
Entstehung
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3.1. Entnahme aus Urnenmauern

Gleicher Aufwand wie Beisetzung (Ziff. I. 2.1.)

III. NUTZUNGSGEBÜHREN -

RECHTE AN GRABSTÄTTEN

1.1. Kinder-Reihengrabstätten

Der Aufwand beträgt unter Berücksichtigung der geringeren Grabgröße und der um die Hälfte kürzeren Ruhefrist 20 % eines Erwachsenen-Reihengrabes (Ziff. 1.2.)

1.2. Erwachsenen-Reihengrabstätten

Berechnungsgrundlage ist der Erweiterungsteil des Fried- 2*1* hofes an der Friedensstraße, da hier vollständiges Zahlen­material und Belegungspläne zur Verfügung stehen.

Kosten der Friedhofserweiterung 167.000,00 DM

Durch die Erweiterung wurden geschaffen:

171 Reihengrabstellen 226 Wahlgrabstellen

Gebührenermittlung:

1) Herstellungskosten

171 Reihengrabst. x 2,20 m (Grabfl.) x 30 J. (Ruhefrist)

226 Wahlgrabst. x 3,00 m^Grabfl.) x 50 J. (Nutzungsdauer)

= 11.286 = 33.900

45.186

Herstellungskosten j 67.000 ^ (Kostenfaktor)

45.186

3,70 x 2,20 m^ x 30 J. = 2 44,20 x 171 Reihengrabst. - 3,70 x 3,00 m^ x 50 J. = 5 55,00 x 226 Wahlgrabst. =

41.758,20

125.430,00

167.188,20 (Herstellungskosten)

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