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3.1. Entnahme aus Urnenmauern
Gleicher Aufwand wie Beisetzung (Ziff. I. 2.1.)
III. NUTZUNGSGEBÜHREN -
RECHTE AN GRABSTÄTTEN
1.1. Kinder-Reihengrabstätten
Der Aufwand beträgt unter Berücksichtigung der geringeren Grabgröße und der um die Hälfte kürzeren Ruhefrist 20 % eines Erwachsenen-Reihengrabes (Ziff. 1.2.)
1.2. Erwachsenen-Reihengrabstätten
Berechnungsgrundlage ist der Erweiterungsteil des Fried- 2*1* hofes an der Friedensstraße, da hier vollständiges Zahlenmaterial und Belegungspläne zur Verfügung stehen.
Kosten der Friedhofserweiterung 167.000,00 DM
Durch die Erweiterung wurden geschaffen:
171 Reihengrabstellen 226 Wahlgrabstellen
Gebührenermittlung:
1) Herstellungskosten
171 Reihengrabst. x 2,20 m (Grabfl.) x 30 J. (Ruhefrist)
226 Wahlgrabst. x 3,00 m^Grabfl.) x 50 J. (Nutzungsdauer)
= 11.286 = 33.900
45.186
Herstellungskosten j 67.000 ^ (Kostenfaktor)
45.186
3,70 x 2,20 m^ x 30 J. = 2 44,20 x 171 Reihengrabst. - 3,70 x 3,00 m^ x 50 J. = 5 55,00 x 226 Wahlgrabst. =
41.758,20
125.430,00
167.188,20 (Herstellungskosten)
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