- 4 -
1.3.
1.4.
2 .
2 . 1 .
2 . 2 .
2.3.
3.
3.1.
4.
4.1.
5.
IV.
1 .
für Urnen
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 150,00 DM
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen 90,00 DM
zur Mitbenutzung für Urnen an einer bereits belegten Grabstätte
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 50,00 DM
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen 30,00 DM
Erwerb des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten
für jede Einzel-Wahlgrabstätte und jede weitere Wahlgrabstätte
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen
für Urnen
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen
zur Mitbenutzung für Urnen an einer bereits belegten Grabstätte
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen
Überlassung von Urnennischen
für Urnen in Urnenmauern
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße
Erwerb des Nutzungsrechts an Urnennischen
für Urnen in Urnenmauern
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 1.000,00 DM
Verlängerung des Nutzungsrechts
Für eine Verlängerung des Nutzungsrechts nach den Vorschriften der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen werden anteilige Gebühren entsprechend Abschnitt III erhoben.
Ein Wiedererwerb ist nur auf volle 10 Jahre möglich.
1.000,00 DM 600,00 DM
250,00 DM 150,00 DM
100,00 DM 60,00 DM
500,00 DM
SONSTIGE GEBÜHREN
Benutzung der Friedhofshalle einschl. Aufbewahrung von Leichen innerhalb der polizeilich festgelegten Bestattungsfrist 50,00 DM
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